Anträge im Bauausschuss

2026


Antrag Bauausschuss am 28.04.2026 , Ratsversammlung am 06.05.2026

TOP Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses Sozialquote Wohnen Eckernförde

Beschlussvorschlag

Der Grundsatzbeschluss der Ratsversammlung vom 14.09.2023 zur Sozialquote Wohnen wird fortgeschrieben:
Innerhalb von Projekten mit mindestens 1.200m² Wohnfläche wird eine Quote von mindestens 30% der Wohnfläche oder der Wohneinheiten gemäß Buchstabe a) mit bedarfsorientierten Wohneinheiten realisiert.
Ab einer Vorhabengröße von 2.400m² Wohnfläche werden darüber hinaus mindestens 20% der Wohnfläche oder der Wohneinheiten an den Zielen gemäß Buchstabe b) orientiert. Der gewählte Maßstab (Wohnfläche bzw. Wohneinheiten) ist für das jeweilige Gesamtvorhaben einheitlich anzuwenden. Projekte eines Vorhabenträgers, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen, und solche, bei denen die grundbuchliche Teilung weniger als zwei Jahre zurückliegt, werden als ein Vorhaben gewertet.

a) Es sind mietpreisgebundene Wohneinheiten zu den jeweils geltenden Konditionen des geförderten Wohnungsbaus anzubieten, davon mindestens 50% zu den Konditionen des ersten Förderweges. Es ist zu gewährleisten, dass die Anmietung nur von Berechtigten (Wohnberechtigungsschein) erfolgen kann.

b) Es sind Wohneinheiten anzubieten, die sozialen, sinnstiftenden und den der Quartiersentwicklung dienenden Entwicklungszielen der Stadt Eckernförde entsprechen. Dies ist jeweils durch Beschluss des Bauausschusses zu entscheiden.

c) Bei nachweislich negativer Bescheidung des Förderantrags zur Schaffung mietpreisgebundener Wohnungen zu den Konditionen des geförderten Wohnungsbaus durch den Fördermittelgeber (Land Schleswig-Holstein) können mit Beschluss der Ratsversammlung die Anforderungen gemäß Buchstabe a) auf jene gemäß Buchstabe b) übertragen werden.

Der Beschluss findet Anwendung bei der Schaffung von Bauplanungsrecht sowie bei Vorhaben im Kontext des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025 (Bauturbo). Bei der Entwicklung sowie Überlassung städtischer Grundstücke durch Veräußerung oder durch Bestellung eines Erbbaurechts soll eine Konzeptvergabe unter Berücksichtigung der einhergehenden Ziele erfolgen. Die sich durch die Anwendung dieses Beschlusses ergebenen Vorgaben sind durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit abzusichern. Bei nachteiliger Änderung der Förderbedingungen, spätestens jedoch im Jahr 2029 erfolgt eine Evaluation des Grundsatzbeschlusses.

Begründung

Der am 14.09.2023 gefasste Grundsatzbeschluss zur Festschreibung einer Sozialquote für Wohnungsbauvorhaben war ein wichtiger Schritt, um der Tatsache des stetigen Herausfallens von Wohnungen aus der sozialen Bindung eine relevante Größenordnung entgegenzusetzen. Die dort festgeschriebene und nunmehr durch die Verwaltung erfolgte Evaluation zeigte auf, dass vor allem die geänderten Förderrichtlinien des Landes aber auch bei der Anwendung des Beschlusses festgestellte Unklarheiten eine Fortschreibung notwendig machten.

Es lässt sich feststellen, dass der Beschluss zur Fixierung einer Sozialquote sich bislang nicht nachteilig auf die Schaffung von Wohnraum in der Stadt ausgewirkt hat. Insofern ist eine weitere Festsetzung folgerichtig, wenngleich die Empfehlungen des Landes auch aufgrund überzeichneter Fördertöpfe eine Flexibilisierung der Quoten aussprechen. Das Förderprogramm zur Schaffung sozial geförderten Wohnungsraums ist weiterhin begehrt, sodass es regelmäßig eintritt, dass nicht alle der gestellten Förderanträge positiv beschieden werden.
Zur Darstellung der Finanzierbarkeit und wirtschaftlichen Umsetzung der Wohnbauvorhaben sowie der Planungssicherheit der Vorhabenträger muss eine Zusicherung der Fördermittel frühzeitig gegeben sein. Ein ablehnender Bescheid soll dabei nicht die Umsetzung des Projektes bis zur folgenden Antragsperiode verzögern oder gar gänzlich gefährden, sodass zukünftig per Beschluss der Ratsversammlung eine Übertragung der „Sozialquote“ auf andere, „soziale, sinnstiftende und der Quartiersentwicklung dienende Entwicklungszielen“ möglich sein soll. Die offene Formulierung erfolgt, um Flexibilität in die Projektrealisierung zu bringen aber dennoch eine wertige Quartiersentwicklung und „Sinnstiftung“ in einem Alternativkonzept festzuschreiben um eine deutliche Verbesserung des Status Quo zu erzielen. Die Ausgestaltung dieser Regelung kann insbesondere folgende Punkte umfassen:

• die Schaffung von Wohneinrichtungen der Pflege, betreutes Wohnen
• die Schaffung von barrierefreien Wohnungen über das gesetzliche erforderliche Maß hinaus
• die Schaffung von Mietwohnungen mit festgeschriebenen Mietpreisen, die signifikant unterhalb des für die Lage gültigen Mietpreisniveaus liegen
• die Schaffung von Wohnraum für bestimmte Zielgruppen wie bspw. Auszubildende, Studierende, Senioren, Menschen mit Behinderungen
• die Schaffung von Wohnraum für temporäre Nutzungen (bspw. Handwerks-, Dienst-, Bundeswehrwohnungen, Wohnungen für Saisonarbeitskräfte)
• Überlassung von Grundstücken/Bauflächen an bestandshaltende (Kleinst-) Genossenschaften oder gemeinnützige Wohnungsunternehmen
• Überlassung von Grundstücken/Bauflächen an Baugruppen oder zur Errichtung besonderer Wohnformen
• Überlassung von Grundstücken/Bauflächen an die Stadt Eckernförde zur Ausgabe von Erbbaurechten

Die Fortschreibung soll weiterhin auf die geänderten Förderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein Bezug nehmen. Demnach werden Projekte unterhalb 6 geförderter Wohnungen nicht unterstützt, was rückgerechnet bei 30% Quote einer Mindestprojektgröße von 20 Wohneinheiten entspräche. Um ein bedarfsorientierte Wohnraumangebote mit entsprechendem Raumschlüssel schaffen zu können, wurde anstelle der Einheiten der Wohnflächenansatz von 1.200m² als Untergrenze gewählt. Bei der Heranziehung kleinerer Projekte würde eine überproportionale Benachteiligung durch höhere Quoten eintreten.


Für die Fraktionen und Ratsgruppen
SPD-Fraktion, Torben Küßner
Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Stefanie Schulte, Sören Vollert
SSW-Fraktion, Rainer Bosse FDP-Ratsgruppe, Bernd Hadewig


Antrag HaWiFA am 01.10.2025 gemeinsam mit dem Bauausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Kultur, Bildung und Sport, Ratsversammlung am 09.10.2025
TOP Neubau Schulzentrum Süd – Weiteres Verfahren, Teil 1 Planung
siehe Ratsversammlung

Antrag HaWiFA am 01.10.2025 gemeinsam mit dem Bauausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Kultur, Bildung und Sport, Ratsversammlung am 09.10.2025
TOP 15 – Neubau Schulzentrum Süd – Weiteres Verfahren, Teil 2 Generalunternehmen
siehe Ratsversammlung

Antrag für die Sitzung des Bauausschusses am 29.09.2025 (angenommen)
TOP 9 – Kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Verkehrs– und Radverkehrskonzeptes der Stadt Eckernförde

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, die kurzfristigen Maßnahmen mit Priorität 1 aus der Auflistung des Büros Logos (Verkehrs- und Radverkehrskonzept Fortschreibung 2025), in Abhängigkeit der Abarbeitung separat laufender (Prüf-)Anträge (u.a. Sauerstraße, Lornsentunnel, Verkehr Innenstadt), zu planen und eine Umsetzung vorzubereiten.
Es ist zeitnah mit der Planung zu beginnen und diese nach Vorliegen aller notwendigen Abstimmungen/ vor Ausführung im Bauausschuss vorzustellen. Erforderliche und realisierbare Detailplanungen oder Vorprüfungen für weitere (kurzfristig) umzusetzende Maßnahmen des Verkehrs- und Radverkehrskonzept sind unter Berücksichtigung des für 2025 gemäß Beschluss AT-49/2024 zur Verfügung stehenden Haushaltsbudgets zu veranlassen. Insbesondere sollte der Fokus auf folgende Stellen gelegt werden:
Mühlenberg
Lornsentunnel
Reeperbahn/Preußerstr./Am Exer
Sehestedter Str.
Abschnitt Schulweg/Grüner Weg

Antrag für die Sitzung des Bauausschusses am 29.09.2025 (einstimmig angenommen)
TOP 8 – Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege und „Querungshilfen“

Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen geeigneten Ausführungsvorschlag für je einen Fußgängerüberweg oder eine alternative verkehrsberuhigende Maßnahme* zu erarbeiten und diese kurzfristig einzurichten.
Dies betrifft folgende Örtlichkeiten:
a) Überquerung der Schleswiger Straße nahe der Einmündung Johann-Hinrich-FehrsWeg
b) Überquerung der Straße Vogelsang nahe der Einmündung zur Karlstraße

Verwaltungsseitig ist ebenso zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet, insbesondere jedoch in der Innenstadt und auf Schulwegen, verkehrsberuhigende Gegenstände (im speziellen mobile Pflanzkübel oder aufschraubbare Bodenelemente) platziert werden können. Die vorausschauende Beschaffung dieser Objekte soll noch in 2025 initiiert werden.
Des Weiteren sollen Vorschläge zu „Querungshilfen“ seitens der Verwaltung, bspw. dem Maßnahmenkatalog des Radverkehrskonzepts in Berliner Straße und Wulfsteert geprüft, das Ergebnis im Bauausschuss vorgestellt und ggf. umgesetzt werden. Die notwendigen Mittel zur Umsetzung stehen im Haushalt 2025 bereit: Beschluss AT48/2024 vom 12.12.2024, Antrag zur Verwendung der Mittel „Beschaffung verkehrsberuhigender Gegenstände und Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen“

Prüfantrag für die Sitzung des Bauausschusses am 19.05.2025 (angenommen)
Neuordnung der Verkehrsführung in der Innenstadt, Schaffung von
Verkehrsberuhigung und Anpassung der Bewirtschaftung der Parkflächen in der
Innenstadt


Präambel
Die Erarbeitung eines neuen Verkehrskonzeptes wurde durch den Bauausschuss im März
2021 beschlossen. Als Ziele wurden u.a. formuliert: der motorisierte Verkehr in der
Innenstadt und der störende Durchgangsverkehr in einigen Wohngebieten werden durch
geeignete Maßnahmen minimiert.
Mit einer Beschlussfassung des Verkehrskonzeptes wird im Laufe des Jahres gerechnet.
Erste Entwürfe liegen vor. Im Haushalt 2025 wurden prophylaktisch Mittel für die Umsetzung
aus dem Konzept sowie zur Verkehrsberuhigung bereitgestellt.
Wegen des in den vergangenen Jahren gestiegenen Handlungsdrucks sollen die hier
vorgeschlagenen Maßnahmen umgehend geprüft und umgesetzt werden. Die Verwaltung
wird gebeten, falls erforderlich, dem Bauausschuss ergänzend einen Plan zur Priorisierung
dieses ersten Maßnahme-Paketes zu unterbreiten.
Nach Prüfung durch die Verwaltung soll ein Dialog mit Anwohnerinnen und Anwohner sowie
den Gewerbetreibenden über die vorgesehenen Maßnahmen geführt werden.
Über allem stehen die Ziele:
Erreichbarkeit gewährleisten, effektive Verkehrslenkung, unnötige Verkehre vermeiden
Verkehrssicherheit erhöhen, lokale Wirtschaft stärken, Aufenthaltsqualität steigern.

Kernpunkte der Neuordnung ist die Schaffung einer durchgehenden Fußgängerzone von der
Kieler Straße über die Frau-Clara-Straße bis zum Hafen. Die Gebiete westseits und ostseits
dieser Linie sind jeweils separat zu erschließen. Eine Vermischung der Verkehre dieser
Gebiete ist nicht vorgesehen.

Die konkrete Umsetzung aller Maßnahmen kann erst nach Abschluss der Bauarbeiten im
Jungfernstieg erfolgen. Ihre Wirksamkeit ist nach zwei vollständigen Saisondurchläufen zu
evaluieren. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen sollen dann zeitnah realisiert werden.

Prüfantrag vom 13.11.2024 für eine Wegeverbindung Gewerbegebiete Finkenweg – Rosseer Weg

eigener Antrag (angenommen)

„Wir bitten folgenden Prüfantrag zur Abstimmung zu bringen:
Die Verwaltung wird gebeten, die unten skizzierte oder eine alternative Wegeverbindung zwischen den
Gewerbegebieten „Finkenweg“ und „Rosseer Weg“ (Wendehammer Goldammerweg) auf Machbarkeit zu
prüfen. Dabei soll vorrangig eine Fuß- und Radverbindung unter Einbeziehung der bereits bestehenden
Wegabschnitte untersucht werden. Zusätzlich wird geprüft, ob der Bedarf für eine beschrankte
„Notfallausfahrt“ für Einsatzkräfte besteht und umgesetzt werden kann.“
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Antrag vom 23.09.2024 zur Müll- und Parksituation auf dem Kirchplatz

gemeinsamer Antrag mit der CDU-Fraktion (angenommen)

„Die Verwaltung der Stadt Eckernförde wird aufgefordert, mit der Kirchengemeinde St.-Nicolai und den
Grundstückseigentümern der St.-Nicolai-Straße und Kirchplatz eine Lösung für die Müllplatzsituation
nördlich der Nicolaikirche zu erarbeiten. Außerdem sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie das
„wilde Parken“ auf dem Kirchplatz verhindert werden kann“
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Antrag vom 19.06.2024 zum Beteiligungs- und Workshopverfahren Nachnutzung Schulzentrum Süd

gemeinsamer Antrag mit SPD, CDU, SSW und FDP (angenommen)

„Für die durch das Neubauprojekt Schulzentrum Süd freizuziehenden Gebäudeteile des dann ehemaligen Schulzentrums Süd sowie die umliegende und nicht dem Schulbauprojekt zugeordnete Bodenfläche wird ein Workshopbasiertes Verfahren beschlossen, um über die inhaltliche Nachnutzung fundiert entscheiden zu können.

Als Auftakt ist eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung in der Stadthalle durchzuführen, auf der Impulse von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden sowie Interessengruppen eingebracht werden können. Das anschließende Workshopverfahren zielt darauf ab, faktenbasiert eine Entscheidung über die Nachnutzungsart, -umfang und -verteilung treffen zu können. Feste Teilnehmer des Workshopverfahrens sind Vertreter aller Fraktionen, der Verwaltung und der Beiräte. Anlassbezogen einzubeziehen sind weitere Interessenvertreter. Die Moderation soll durch die arge sh erfolgen.
Zum Ende des Jahres 2024 soll eine Empfehlung aus dem Workshopverfahren hervorgehen“
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Antag vom 19.06.2024 : Grundsatzbeschluss Barrierefreiheit Stadthallenkomplex

gemeinsamer Antrag mit SPD, CDU, SSW und FDP (angenommen)

„Die Barrierefreiheit des Stadthallenkomplexes wird in Anlehnung an das im September 2023 vorgelegte „Konzept zur Sicherung der Barrierefreiheit der Stadthalle“ gemäß der vorgestellten Empfehlung des Beirats für Menschen mit Behinderung hergestellt. Die Verwaltung wird gebeten die weitere Maßnahmenplanung und -Umsetzung an die Förderperioden anzulegen und entsprechende Fördermittel einzuwerben. Die Umsetzung kann in Teilpakete unterteilt und längstens auf fünf Jahre gestreckt werden,
um die finanziellen Belastungen auf mehrere Haushaltsjahre zu verteilen. Die Planung und Beauftragung des Außenaufzugs an der Nordseite ist als erste Maßnahme vorzusehen.

13.09.2023Quotenmodell für preisgünstigen Wohnungsbau
Antrag BA Sozialquote Wohnen

31.01.2023Quotenmodell für preisgünstigen Wohnungsbau
Antrag BA Sozialquote Wohnen (verschoben)

16.06.2022Fortschreibung des „Eckernförder Energiestandards“
Antrag BA Fortschreibung Energiestandard Eckernfoerde (angenommen)

16.06.2022Anschluss Fahrradweg Noorstraße / Pferdemarkt Richtung Saxtorfer Weg
Antrag BA Fahrradweganschluss Pferdemarkt (angenommen)

26.10.2021Beteiligungsprozess Verkehrsberuhigung Innenstadt
Ergaenzungsantrag BA Beteiligungsprozess Verkehrsberuhigung Innenstadt (angenommen)

08.06.2021Bestandsanalyse Quartier Eichborn / Klintbarg / Domstag
Antrag BA Bestandsanalyse Quartier Eichborn,Klintbarg,Domstag

16.03.2021Ergänzungsantrag Domsland Süd
Antrag BA Ergänzungsantrag Domsland Süd (angenommen)

16.03.2021Fortschreibung des Verkehrskonzeptes
Antrag BA Fortschreibung Verkehrskonzept (angenommen)

08.12.2020Stellplatzsatzung Stadt Eckernförde – Inhalte und Zielstellungen
Antrag BA Stellplatzsatzung Stadt Eckernförde (angenommen)

01.09.2020Machbarkeitsstudie zur Umsetzung Wohnungsbau Ostlandstraße 100
Antrag BA Mietwohnungsbau Ostlandstrasse (angenommen)

01.09.2020Prüfantrag Verkehrsberuhigung Borby (Mühlenberg, Vogelsang)
Antrag BA Verkehrsberuhigung Borby (angenommen)

04.03.2020Einführung des „Eckernförder Energiestandards“
Antrag BA Eckernförder Energiestandard (angenommen)

30.01.2020Potenzial der Nachverdichtung im Stadtgebiet
Pruefantrag BA Nachverdichtung im Stadtgebiet (angenommen)

14.11.2019Parkraumkonzept
Antrag BA Parkraumkonzept (angenommen)

05.11.2019Aktualisierung Parkraumkonzept Ergänzungsantrag
Antrag BA Aktualisierung Parkraumkonzept

05.11.2019Neubau der Seelustbrücke
Antrag BA Neubau der Seelustbrücke

05.11.2019Umbau der Promenade Gaehtjestraße
Antrag BA Umbau Promenade Gaehtjestraße (angenommen)

09.09.2019Neubau Verbrauchermarkt und Kino – Zertifizierte Nachhaltigkeit
Antrag BA Kino zertifizierte Nachhaltigkeit

09.09.2019Weiteres Vorgehen Innenstadt West – Durchführung von Planungswettbewerben
Antrag BA Bereich westliche Innenstadt

24.06.2019Radverkehrsführung Am Mühlenberg
Antrag BA Radverkehrsfuehrung Am Muehlenberg

14.05.2019Projekt Bahnhofsareal / Kino – Weiteres Vorgehen
Antrag BA Bahnhofsareal Kino

14.05.2019Durchführung von Planungswettbewerben im Einflussbereich der Stadt Eckernförde
Antrag BA Durchführung von Planungswettbewerben

27.04.2019Pressemitteilung zur aktuellen Entwicklung des Projektes Bahnhofareals
Pressemitteilung B90 Grüne Bahnhofsareal

29.01.2019Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes
Antrag BA Wohnraumversorgungskonzept

29.01.2019Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Schleswiger Straße
Antrag BA Fussgängerüberweg Schleswiger Str

04.12.2018Vorschaltung einer Prüfung zukünftiger Nutzungsvarianten des bestehenden Skaterparks
Antrag BA Nutzungsvarianten Skaterpark (abgelehnt)

29.10.2018Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der Willers-Jessen-Schule
Antrag BA Willers-Jessen-Schule

17.09.2018Nachnutzung Willers-Jessen-Schule – Aktualisierung der Kosten
Antrag BA Willers-Jessen-Schule (zurückgezogen)

15.02.2018Grünes Positionspapier: Die Stadt für Morgen ist umweltschonend mobil, lärmarm, grün, kompakt und durchmischt. – Wohin soll sich Eckernförde entwickeln?
Die Stadt von Morgen

25.04.2016Kino – Grüner Standpunkt zur aktuellen Debatte:
KINO JETZT – Aber am richtigen Standort


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