Anträge im Bauausschuss

2025


Antrag HaWiFA am 01.10.2025 gemeinsam mit dem Bauausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Kultur, Bildung und Sport, Ratsversammlung am 09.10.2025

TOP Neubau Schulzentrum Süd – Weiteres Verfahren, Teil 1 Planung

siehe Ratsversammlung


Antrag HaWiFA am 01.10.2025 gemeinsam mit dem Bauausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Kultur, Bildung und Sport, Ratsversammlung am 09.10.2025

TOP Neubau Schulzentrum Süd – Weiteres Verfahren, Teil 2 Generalunternehmen

siehe Ratsversammlung


Antrag für die Sitzung des Bauausschusses am 29.09.2025 (angenommen)

TOP 9 – Kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Verkehrs– und Radverkehrskonzeptes der Stadt Eckernförde

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, die kurzfristigen Maßnahmen mit Priorität 1 aus der Auflistung des Büros Logos (Verkehrs- und Radverkehrskonzept Fortschreibung 2025), in Abhängigkeit der Abarbeitung separat laufender (Prüf-)Anträge (u.a. Sauerstraße, Lornsentunnel, Verkehr Innenstadt), zu planen und eine Umsetzung vorzubereiten.

Es ist zeitnah mit der Planung zu beginnen und diese nach Vorliegen aller notwendigen Abstimmungen/ vor Ausführung im Bauausschuss vorzustellen. Erforderliche und realisierbare Detailplanungen oder Vorprüfungen für weitere (kurzfristig) umzusetzende Maßnahmen des Verkehrs- und Radverkehrskonzept sind unter
Berücksichtigung des für 2025 gemäß Beschluss AT-49/2024 zur Verfügung stehenden Haushaltsbudgets zu veranlassen. Insbesondere sollte der Fokus auf folgende Stellen gelegt werden:

  • Mühlenberg
  • Lornsentunnel
  • Reeperbahn/Preußerstr./Am Exer
  • Sehestedter Str.
  • Abschnitt Schulweg/Grüner Weg

Begründung

Die Erarbeitung eines neuen Verkehrskonzeptes wurde durch den Bauausschuss im März 2021 beschlossen. Als Ziele wurden u.a. formuliert: der motorisierte Verkehr in der Innenstadt und der störende Durchgangsverkehr in einigen Wohngebieten werden durch geeignete Maßnahmen minimiert; Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV und motorisierter Individualverkehr erhalten eine gleichrangige Gewichtung.

Die verkehrliche Situation der Stadt, deren Verkehrsentwicklung jahrzehntelang vorwiegend auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgerichtet war, weist zahlreiche Probleme auf. Gleichzeitig weist die Infrastruktur im Radverkehrsnetz erhebliche Lücken und Mängel auf, welches die Nutzung des Fahrrades in Eckernförde erschwert.

Bereits im Radverkehrskonzept 2014 beschlossene Maßnahmen wurden bis heute nur zu geringen Teilen umgesetzt. Mit Vorliegen des Verkehrs– und Radverkehrskonzeptes ist nunmehr eine Grundlage vorhanden, die Verkehrsströme anhand im Konzept ausgewiesener strategischer Netze für die einzelnen Verkehrsarten auszurichten. Unter Beteiligung vieler Akteure ist das strategische Netz sowie ein beispielhaftes Maßnahmenbündel entstanden, das in unterschiedliche Priorisierungsstufen sowie kurzfristige und langfriste Maßnahmen geteilt worden ist.

Mit den im Haushalt 2025 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln besteht nun die Chance, einen ersten Schritt zur Umsetzung insbesondere kurzfristiger Maßnahmen zu gehen. Der örtliche Fokus sollte auf Wegen mit einer hohen Relevanz und (perspektivischen) Frequentierung durch den Radverkehr liegen. Den Routen des Schülerverkehrs obliegt des gemeinsamen Zieles sicherer Schulwege eine erhöhte Priorität und Aufmerksamkeit.
Mit der Verwendung der zweckgemäß zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für eine zeitnahe Umsetzung der erarbeiteten Verbesserungsmaßnahmen wird zudem ein starkes Signal zur Attraktivitätssteigerung und Schaffung sozial gerechter und zukunftsfähiger Mobilität in unserer Stadt gesendet.

Stefanie Schulte, Sören Vollert, Bündnis90/Die Grünen

Torben Küßner, SPD


Antrag für die Sitzung des Bauausschusses am 29.09.2025 (einstimmig angenommen)

TOP 8 – Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege und „Querungshilfen“

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen geeigneten Ausführungsvorschlag für je einen Fußgängerüberweg oder eine alternative verkehrsberuhigende Maßnahme* zu erarbeiten und diese kurzfristig einzurichten.
Dies betrifft folgende Örtlichkeiten:

a) Überquerung der Schleswiger Straße nahe der Einmündung Johann-Hinrich-FehrsWeg
b) Überquerung der Straße Vogelsang nahe der Einmündung zur Karlstraße


Verwaltungsseitig ist ebenso zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet, insbesondere jedoch in der Innenstadt und auf Schulwegen, verkehrsberuhigende Gegenstände (im speziellen mobile Pflanzkübel oder aufschraubbare Bodenelemente) platziert werden können. Die vorausschauende Beschaffung dieser Objekte soll noch in 2025 initiiert werden.

Des Weiteren sollen Vorschläge zu „Querungshilfen“ seitens der Verwaltung, bspw. dem Maßnahmenkatalog des Radverkehrskonzepts in Berliner Straße und Wulfsteert geprüft, das Ergebnis im Bauausschuss vorgestellt und ggf. umgesetzt werden. Die notwendigen Mittel zur Umsetzung stehen im Haushalt 2025 bereit: Beschluss AT48/2024 vom 12.12.2024, Antrag zur Verwendung der Mittel „Beschaffung verkehrsberuhigender Gegenstände und Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen“

Begründung

Für die Umsetzung verkehrsberuhigender und sichernder Maßnahmen wurden 50.000 Euro
im Haushalt 2025 bereitgestellt.

Fußgängerüberweg Schleswiger Straße / Einmündung Johann-Hinrich-Fehrs-Weg

Die Schleswiger Straße ist eine zeitweise vielbefahrene Straße mit Durchgangsverkehr/ Bundesstraßenzubringer sowie mit beidseitigen Haltepunkten des städtischen und regionalen ÖPNV. An der Straße liegen u.a ein Kindergarten, die Gudewerdt- und Freie Waldorfschule sowie das Krankenhaus und 2 Friedhöfe. Insbesondere für ältere Menschen sowie die Schüler*innen der GGS birgt die Überquerung Risikopotenzial, da die mit ca. 1,5km lange Straße nur an den Enden über sichere Querungsmöglichkeiten verfügt. In der Vergangenheit haben Vertreterinnen des Schulelternbeirats der GGS sowie auch der Beirat
für Menschen mit Behinderung zur Thematik vorgetragen. Eine etwa mittige Querungsmöglichkeit der Schleswiger Straße Höhe Kindergarten/ GGS erscheint auch vor dem Hintergrund schlechter Einsehbarkeit und Bring- und Holverkehre angebracht und bietet einen Beitrag zur Schulwegsicherung.

Fußgängerüberweg Vogelsang nahe der Einmündung zur Karlstraße

Seit vielen Jahren ist die direkte Zuwegung zur Borbyer Promenade bzw. dem davorliegenden Radweg aus Richtung Borby/ Richard-Vosgerau-Schule (mit Fußgängerüberweg) aufgrund der Baustelle „Kaiserhof“ nicht nutzbar. Als Ausweichroute für beide Verkehrsarten hat sich die Verbindung in der Karlstraße etabliert. Verschiedene Eingaben von Bürger*innen bestätigen die Nachfrage nach einer Querungsstelle in dieser
Position, welche wiederum zur Sicherung des Schüler- und Fußgängerverkehrs beitragen würde.

Für den Übergang Vogelsang ist evt. alternativ eine beidseitige Verengung bzw. Verschwenkung der Fahrbahn sowie Anhebung des Fahrbahnniveaus realisierbar. Es ist bei der Maßnahmenfindung zu berücksichtigen, dass auch über eine geänderte Widmung der Karlstr. (z.B. als Fußgängerzone mit Rad und Anlieger frei) oder eine andere Verkehrsführung (z.B. umgekehrte Einfahrt über Bergstr., Verschluss in Richtung Vogelsang)
als Lösungsoption nachgedacht werden kann. Neben der schwierigen Querungsmöglichkeit ist auf die unzureichenden Sichtbeziehungen hinzuweisen. Aufgrund von Baumbestand und der Kurvenführung ist eine Einsichtnahme vonseiten der Kurparkseite auf die Fahrbahn erschwert. Eine Verengung und somit
Verlagerung des Verkehrs in die Mitte der Fahrbahn könnte durch das gleichzeitige Herausrücken des fußwegseitigen Wartebereichs zu einer besseren Sichtbarkeit führen.

Querungshilfen

Ziel der Identifikation ggf. weiterer umzusetzender Querungshilfen ist vorrangig die Schul- und Fußwegewegsicherung mit dem Effekt der Verkehrsberuhigung.

Stefanie Schulte, Sören Vollert, Bündnis90/Die Grünen

Torben Küßner, SPD


Prüfantrag für die Sitzung des Bauausschusses am 19.05.2025 (angenommen)

Neuordnung der Verkehrsführung in der Innenstadt, Schaffung von
Verkehrsberuhigung und Anpassung der Bewirtschaftung der Parkflächen in der
Innenstadt

Präambel

Die Erarbeitung eines neuen Verkehrskonzeptes wurde durch den Bauausschuss im März
2021 beschlossen. Als Ziele wurden u.a. formuliert: der motorisierte Verkehr in der
Innenstadt und der störende Durchgangsverkehr in einigen Wohngebieten werden durch
geeignete Maßnahmen minimiert.
Mit einer Beschlussfassung des Verkehrskonzeptes wird im Laufe des Jahres gerechnet.
Erste Entwürfe liegen vor. Im Haushalt 2025 wurden prophylaktisch Mittel für die Umsetzung
aus dem Konzept sowie zur Verkehrsberuhigung bereitgestellt.
Wegen des in den vergangenen Jahren gestiegenen Handlungsdrucks sollen die hier
vorgeschlagenen Maßnahmen umgehend geprüft und umgesetzt werden. Die Verwaltung
wird gebeten, falls erforderlich, dem Bauausschuss ergänzend einen Plan zur Priorisierung
dieses ersten Maßnahme-Paketes zu unterbreiten.
Nach Prüfung durch die Verwaltung soll ein Dialog mit Anwohnerinnen und Anwohner sowie
den Gewerbetreibenden über die vorgesehenen Maßnahmen geführt werden.
Über allem stehen die Ziele:

  • Erreichbarkeit gewährleisten
  • effektive Verkehrslenkung
  • unnötige Verkehre vermeiden
  • Verkehrssicherheit erhöhen
  • lokale Wirtschaft stärken
  • Aufenthaltsqualität steigern.

Kernpunkte der Neuordnung ist die Schaffung einer durchgehenden Fußgängerzone von der
Kieler Straße über die Frau-Clara-Straße bis zum Hafen. Die Gebiete westseits und ostseits
dieser Linie sind jeweils separat zu erschließen. Eine Vermischung der Verkehre dieser
Gebiete ist nicht vorgesehen.
Die konkrete Umsetzung aller Maßnahmen kann erst nach Abschluss der Bauarbeiten im
Jungfernstieg erfolgen. Ihre Wirksamkeit ist nach zwei vollständigen Saisondurchläufen zu
evaluieren. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen sollen dann zeitnah realisiert werden.

Maßnahmenpaket

vorbereitet und zunächst provisorisch (d.h. ohne größere Bauarbeiten) umgesetzt:

A Verkehrsführung:

  1. Langebrückstraße/Jungfernstieg/Schiffbrücke: Verbot der Durchfahrt für den
    Motorisierten Individualverkehr (MIV), Anlieger- und Lieferverkehr und Radfahrer frei.
  2. Jungfernstieg/Schiffbrücke: Ausweisung Jungfernstieg ab Einmündung Stadthalle als
    Sackgasse und deutlichem Hinweis „keine öffentlichen Parkplätze“.
    Schaffung einer Wende-Möglichkeit (Minikreisel/Wendehammer) am Ende des
    Jungfernstiegs. Die Schiffbrücke wird im weiteren Verlauf als Sackgasse eingerichtet
    mit der Einschränkung „Anlieger frei“ mit Wende-Möglichkeit in Höhe Restaurant
    „Fischhuus“. Die Einfahrt in die Frau-Clara-Str. wird gesperrt.
  3. Die Frau-Clara-Str. wird in Verlängerung der Kieler Straße Teil der Fußgängerzone,
    für Anlieger und Lieferverkehr frei. Der Kreuzungsbereich Kieler Straße/Frau-Clara-
    Str. ist besonders kenntlich zu machen. Am Ende der Frau-Clara-Str. ist eine
    Wendemöglichkeit einzurichten.
  4. Der Bereich Langebrückstraße 16-2 erfolgt im Zwei-Richtungs-Verkehr für
    Lieferverkehr und Anlieger. Auf Höhe der Langebrückstraße 2 ist die Schaffung einer
    Wendemöglichkeit mit der Bedingung, den fußläufigen Querungslauf von Kieler
    Straße und Frau-Clara-Straße nicht zu behindern, einzurichten.
  5. Die Ottestraße wird mit VZ.267 (Verbot der Einfahrt) und Radfahrer frei für
    Durchfahrten gesperrt. Gudewerdtstr. und Rosengang werden vom Schnittersgang
    kommend bis Ottestr. als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Einfahrt vom Rosengang
    in den westlichen Teil der Ottestr. wird mit VZ.267 gesperrt, Anwohner zum be- und
    entladen frei. Im westlichen Teil der Ottestr. werden an geeigneter Stelle
    Abstellmöglichkeiten für Fahrräder angeboten.
  6. Die Verkehrsführung Langebrückstraße von der Reeperbahn kommend soll optisch
    optimiert werden und eine intuitive Lenkung in Richtung Binnenhafen (insbes. zu den
    dortigen Parkplätzen) vorsehen (z.B. zusätzliche kurvenförmige Markierungsführung).
  7. Verengung der Einfahrt in den östlichen Teil Langebrückstraße z.B. mit Pflanzkübeln,
    Beschränkung des durchfahrtsberechtigten Lieferverkehrs in die Langebrückstraße
    auf grundsätzlich 3,5t. Darüberhinausgehender Lieferverkehr soll in der Regel die
    extra ausgewiesenen Lieferparkplätze am Beginn der Langebrückstraße nutzen.
    Es ist ergänzend zu prüfen wie eine ganzheitlich sinnvolle Ordnung des Lieferkehrs in
    diesem Bereich erfolgen kann.
  8. Gerichtsstraße: Verbot der Durchfahrt für den Motorisierten Individualverkehr mit
    Ausnahme des Anlieger-Verkehrs ab Einmündung Gerichtsstraße in die Kieler Straße
    Süd. Ableitung des Verkehrs über die Kieler Str. Süd/Am Exer.

B Parkplätze und Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt:

  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im vorderen Hafenbereich (neben den
    Ladesäulen) und auf der bisherigen Rechtsabbiegerspur Langebrückstr./Reeperbahn
    weitere Parkplätze eingerichtet werden können.
  2. Im Bereich der Langebrückstraße 16-18, auf Höhe des Ochsenkopfes sind
    Kurzzeitparkplätze mit einer Höchstparkdauer von 15 Minuten einzurichten.
  3. Im Bereich der Langebrückstraße 17, auf Höhe der ehem. Wäscherei, sind zwei
    Parkplätze für den Lieferverkehr zum Be-/Entladen einzurichten.
  4. Zur Entspannung der Parkplatzsituation – bei gleichzeitig vorgesehener
    Lenkungswirkung zu den Großparkplätzen in der Innenstadt – ist zu prüfen, ob das
    Anwohnerparken dahingehend modifiziert werden kann, dass tagsüber ungenutzte
    Parkplätze als Parkplätze für Anlieger genutzt werden können. Die Höchstparkdauer
    ist auf 60 Minuten zu begrenzen. Die freizugebenden Parkplätze sollen sich auf Kieler
    Str. und Langebrückstraße fokussieren. Anlieger-Parksuchverkehr in Altstadtstraßen
    wie bspw. Gudewerdtstraße oder Kattsund soll nicht erfolgen. Derartige Straßen
    sollen auch weiterhin ausschließlich Anwohnern vorbehalten sein.
    In der Prüfung soll auch Bezug genommen werden auf die erwartete Wirkung des
    auslösenden Verkehrsflusses und die zu erwartenden Erträge durch eine
    entsprechende Bewirtschaftung.
  5. Es ist zu prüfen, an welchen Stellen in der Innenstadt eine Anwohnerparkausweisung
    zusätzlich sinnvoll erscheint, um Parkverlagerungsverkehr in Anwohnerstraßen zu
    unterbinden. Exemplarisch ist der Pferdemarkt mit angrenzenden Straßen zu
    untersuchen, um auch in diesen Bereichen eine Verlagerung des Parksuchverkehrs
    hin zu den Großparkplätzen (in diesem Fall Parkhaus Noorstraße) zu erreichen.
  6. Die Verwaltung wird gebeten einen Vorschlag zur Gebührenneuordnung der
    Parkraumbewirtschaftung vorzulegen. Es soll der Grundsatz der ganzjährigen
    Bewirtschaftung gelten. Es soll eine Lenkungswirkung zu den Großparkplätzen
    erreicht werden, die sich in der Höchstparkdauer und der Preisgestaltung der
    Parkplätze in Abhängigkeit der Lage des Parkplatzes niederschlägt. Die Ausweitung
    der gebührenpflichtigen Zeit ist zu untersuchen und zu bewerten. Es ist eine übliche
    Preisgestaltung anzusetzen (z.B. Husum).
  7. Für den Parkplatz Grüner Weg ist zu untersuchen, inwieweit ein Teil des Parkplatzes
    Grüner Weg für Mitarbeiter von Eckernförder Innenstadtbetrieben vorgehalten
    werden kann. Es soll im Konkreten die Variante geprüft werden, die
    Geschäftsinhabern die Möglichkeit eröffnet, ein Monatsticket für ihre Angestellten zu
    erwerben. Es ist ein Vorschlag für die Bepreisung zu unterbreiten. Die mit der
    Einführung einer solchen Maßnahme einhergehenden Verwaltungsaufwände sind zu
    bemessen und ins Verhältnis des zu erwartenden (nicht nur monetären) Ertrags zu
    setzen.

C Verkehrsberuhigungsmaßnahmen:

  1. Es sind Maßnahmen zur wirksamen Geschwindigkeitsreduktion bzw. Einhaltung der
    zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge in den Straßen der Innenstadt zu
    prüfen. Insbesondere zu prüfen sind Verschwenkungen des Verkehrs durch
    wechselseitig platzierte Pflanzkübel sowie die Aufbringung von Bodenschwellen ohne
    jedoch die Barrierefreiheit zu verschlechtern.
  2. Die hoch frequentierten Fußquerungsverkehre in der Langebrückstraße insbes. im
    Bereich St.-Nicolai-Str. und Gartenstr. zum Ochsenkopf sind besonders kenntlich zu
    machen und eine sichere Querung zu verdeutlichen. Die Herbeiführung einer
    Vorrangstellung für Fußquerungsverkehre ist zu prüfen und deren Möglichkeiten
    vorzustellen.

Begründung

Im vorliegenden Antrag wird eine umfangreiche Überarbeitung der Situation im Kernbereich
Innenstadt– Altstadt vorgeschlagen. Der Beschluss „Verkehrsberuhigung Innenstadt“ des
Bauausschusses vom März 2020 hat nicht die gewünschten Erfolge gebracht. Eine
zukunftsorientierte Gestaltung der Verkehrssituation in diesem für die Stadt zentralen
Bereich muss daher unbeschadet aller anderen Vorhaben zügig in Angriff genommen und
umgesetzt werden. Das vorrangige Ziel bleibt, Parksuchverkehre in der Innenstadt zu
unterbinden und potentielle Flächen für die weitere Stadtentwicklung zu schaffen.

Wir wollen:

  • Erreichbarkeit gewährleisten
  • effektive Verkehrslenkung
  • unnötige Verkehre vermeiden
  • Verkehrssicherheit erhöhen
  • lokale Wirtschaft stärken
  • Aufenthaltsqualität steigern.

Das vorgelegte Konzept soll keine Eintagsfliege sein, sondern später ergänzt werden um
langfristig zu erarbeitende Maßnahmen wie effektive Shuttle-Lösungen, Buchungssysteme
für Parkplätze, digitale Verkehrslenkungssysteme.

Gemeinsamer Prüfantrag, für die Fraktionen

Torben Küßner, SPD
Rainer Bosse, SSW
Stefanie Schulte, Sören Vollert, Bündnis90/Die Grünen


Prüfantrag vom 13.11.2024 für eine Wegeverbindung Gewerbegebiete Finkenweg – Rosseer Weg

eigener Antrag (angenommen)

„Wir bitten folgenden Prüfantrag zur Abstimmung zu bringen:
Die Verwaltung wird gebeten, die unten skizzierte oder eine alternative Wegeverbindung zwischen den
Gewerbegebieten „Finkenweg“ und „Rosseer Weg“ (Wendehammer Goldammerweg) auf Machbarkeit zu
prüfen. Dabei soll vorrangig eine Fuß- und Radverbindung unter Einbeziehung der bereits bestehenden
Wegabschnitte untersucht werden. Zusätzlich wird geprüft, ob der Bedarf für eine beschrankte
„Notfallausfahrt“ für Einsatzkräfte besteht und umgesetzt werden kann.“
___________________________________________________________________________________________________________
Antrag vom 23.09.2024 zur Müll- und Parksituation auf dem Kirchplatz

gemeinsamer Antrag mit der CDU-Fraktion (angenommen)

„Die Verwaltung der Stadt Eckernförde wird aufgefordert, mit der Kirchengemeinde St.-Nicolai und den
Grundstückseigentümern der St.-Nicolai-Straße und Kirchplatz eine Lösung für die Müllplatzsituation
nördlich der Nicolaikirche zu erarbeiten. Außerdem sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie das
„wilde Parken“ auf dem Kirchplatz verhindert werden kann“
___________________________________________________________________________________________________________
Antrag vom 19.06.2024 zum Beteiligungs- und Workshopverfahren Nachnutzung Schulzentrum Süd

gemeinsamer Antrag mit SPD, CDU, SSW und FDP (angenommen)

„Für die durch das Neubauprojekt Schulzentrum Süd freizuziehenden Gebäudeteile des dann ehemaligen Schulzentrums Süd sowie die umliegende und nicht dem Schulbauprojekt zugeordnete Bodenfläche wird ein Workshopbasiertes Verfahren beschlossen, um über die inhaltliche Nachnutzung fundiert entscheiden zu können.

Als Auftakt ist eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung in der Stadthalle durchzuführen, auf der Impulse von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden sowie Interessengruppen eingebracht werden können. Das anschließende Workshopverfahren zielt darauf ab, faktenbasiert eine Entscheidung über die Nachnutzungsart, -umfang und -verteilung treffen zu können. Feste Teilnehmer des Workshopverfahrens sind Vertreter aller Fraktionen, der Verwaltung und der Beiräte. Anlassbezogen einzubeziehen sind weitere Interessenvertreter. Die Moderation soll durch die arge sh erfolgen.
Zum Ende des Jahres 2024 soll eine Empfehlung aus dem Workshopverfahren hervorgehen“
___________________________________________________________________________________________________________
Antag vom 19.06.2024 : Grundsatzbeschluss Barrierefreiheit Stadthallenkomplex

gemeinsamer Antrag mit SPD, CDU, SSW und FDP (angenommen)

„Die Barrierefreiheit des Stadthallenkomplexes wird in Anlehnung an das im September 2023 vorgelegte „Konzept zur Sicherung der Barrierefreiheit der Stadthalle“ gemäß der vorgestellten Empfehlung des Beirats für Menschen mit Behinderung hergestellt. Die Verwaltung wird gebeten die weitere Maßnahmenplanung und -Umsetzung an die Förderperioden anzulegen und entsprechende Fördermittel einzuwerben. Die Umsetzung kann in Teilpakete unterteilt und längstens auf fünf Jahre gestreckt werden,
um die finanziellen Belastungen auf mehrere Haushaltsjahre zu verteilen. Die Planung und Beauftragung des Außenaufzugs an der Nordseite ist als erste Maßnahme vorzusehen.

13.09.2023Quotenmodell für preisgünstigen Wohnungsbau
Antrag BA Sozialquote Wohnen

31.01.2023Quotenmodell für preisgünstigen Wohnungsbau
Antrag BA Sozialquote Wohnen (verschoben)

16.06.2022Fortschreibung des „Eckernförder Energiestandards“
Antrag BA Fortschreibung Energiestandard Eckernfoerde (angenommen)

16.06.2022Anschluss Fahrradweg Noorstraße / Pferdemarkt Richtung Saxtorfer Weg
Antrag BA Fahrradweganschluss Pferdemarkt (angenommen)

26.10.2021Beteiligungsprozess Verkehrsberuhigung Innenstadt
Ergaenzungsantrag BA Beteiligungsprozess Verkehrsberuhigung Innenstadt (angenommen)

08.06.2021Bestandsanalyse Quartier Eichborn / Klintbarg / Domstag
Antrag BA Bestandsanalyse Quartier Eichborn,Klintbarg,Domstag

16.03.2021Ergänzungsantrag Domsland Süd
Antrag BA Ergänzungsantrag Domsland Süd (angenommen)

16.03.2021Fortschreibung des Verkehrskonzeptes
Antrag BA Fortschreibung Verkehrskonzept (angenommen)

08.12.2020Stellplatzsatzung Stadt Eckernförde – Inhalte und Zielstellungen
Antrag BA Stellplatzsatzung Stadt Eckernförde (angenommen)

01.09.2020Machbarkeitsstudie zur Umsetzung Wohnungsbau Ostlandstraße 100
Antrag BA Mietwohnungsbau Ostlandstrasse (angenommen)

01.09.2020Prüfantrag Verkehrsberuhigung Borby (Mühlenberg, Vogelsang)
Antrag BA Verkehrsberuhigung Borby (angenommen)

04.03.2020Einführung des „Eckernförder Energiestandards“
Antrag BA Eckernförder Energiestandard (angenommen)

30.01.2020Potenzial der Nachverdichtung im Stadtgebiet
Pruefantrag BA Nachverdichtung im Stadtgebiet (angenommen)

14.11.2019Parkraumkonzept
Antrag BA Parkraumkonzept (angenommen)

05.11.2019Aktualisierung Parkraumkonzept Ergänzungsantrag
Antrag BA Aktualisierung Parkraumkonzept

05.11.2019Neubau der Seelustbrücke
Antrag BA Neubau der Seelustbrücke

05.11.2019Umbau der Promenade Gaehtjestraße
Antrag BA Umbau Promenade Gaehtjestraße (angenommen)

09.09.2019Neubau Verbrauchermarkt und Kino – Zertifizierte Nachhaltigkeit
Antrag BA Kino zertifizierte Nachhaltigkeit

09.09.2019Weiteres Vorgehen Innenstadt West – Durchführung von Planungswettbewerben
Antrag BA Bereich westliche Innenstadt

24.06.2019Radverkehrsführung Am Mühlenberg
Antrag BA Radverkehrsfuehrung Am Muehlenberg

14.05.2019Projekt Bahnhofsareal / Kino – Weiteres Vorgehen
Antrag BA Bahnhofsareal Kino

14.05.2019Durchführung von Planungswettbewerben im Einflussbereich der Stadt Eckernförde
Antrag BA Durchführung von Planungswettbewerben

27.04.2019Pressemitteilung zur aktuellen Entwicklung des Projektes Bahnhofareals
Pressemitteilung B90 Grüne Bahnhofsareal

29.01.2019Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes
Antrag BA Wohnraumversorgungskonzept

29.01.2019Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Schleswiger Straße
Antrag BA Fussgängerüberweg Schleswiger Str

04.12.2018Vorschaltung einer Prüfung zukünftiger Nutzungsvarianten des bestehenden Skaterparks
Antrag BA Nutzungsvarianten Skaterpark (abgelehnt)

29.10.2018Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der Willers-Jessen-Schule
Antrag BA Willers-Jessen-Schule

17.09.2018Nachnutzung Willers-Jessen-Schule – Aktualisierung der Kosten
Antrag BA Willers-Jessen-Schule (zurückgezogen)

15.02.2018Grünes Positionspapier: Die Stadt für Morgen ist umweltschonend mobil, lärmarm, grün, kompakt und durchmischt. – Wohin soll sich Eckernförde entwickeln?
Die Stadt von Morgen

25.04.2016Kino – Grüner Standpunkt zur aktuellen Debatte:
KINO JETZT – Aber am richtigen Standort


Zurück zur Seite Grüne Anträge