Anträge im JKBS

2026


Antrag vom 20.05.2026 im Ausschuss für Jugend, Kultur, Bildung und Sport

Betrieb und Ausrichtung: HAUS, Streetwork und mobile Jugendarbeit

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Eckernförde an einen geeigneten freien Träger vorzubereiten und durchzuführen.

Grundlage der Vergabe ist ein zu erarbeitender Leistungskatalog, der die inhaltlichen, qualitativen und strukturellen Anforderungen an die zukünftige Kinder- und Jugendarbeit definiert. Dabei ist vorzusehen, dass das bestehende Jugendzentrum „das HAUS“ als zentrale Einrichtung fungiert und als organisatorischer sowie fachlicher Mittelpunkt („Headquarter“) für die offene Jugendarbeit, die mobile Jugendarbeit sowie Streetwork dient. Sämtliche Angebote sollen von dort aus koordiniert, gesteuert und konzeptionell zusammengeführt werden und Bestandteil der gemeinsamen Vergabe sein.

Zur Erarbeitung dieses Leistungskatalogs wird ein Abstimmungstermin unter Beteiligung der Fraktionen, der Verwaltung sowie fachlich relevanter Akteure eingerichtet.

Begründung

Ziel der Neuausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Eckernförde ist es, ein attraktives, bedarfsgerechtes und zukunftsfähiges Angebot für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Eine zentrale Rolle soll dabei das Jugendzentrum „das HAUS“ einnehmen, das als zentraler Standort und steuernde Einheit für die offene Jugendarbeit, Streetwork sowie die mobile Jugendarbeit fungiert. Durch die Bündelung dieser Arbeitsbereiche an einem Ort werden Synergien geschaffen, Wege verkürzt und eine abgestimmte, effiziente sowie fachlich kohärente Arbeit ermöglicht. Die Gesamtkoordination aller Angebote erfolgt von dort aus und wird integraler Bestandteil der Vergabe an den freien Träger.

Dabei sind insbesondere folgende Aspekte von zentraler Bedeutung:

  • Verlässliche und jugendgerechte Öffnungszeiten, insbesondere im Nachmittags-, Abendbereich und am Wochenende (ca. 14:00 bis 22:00 Uhr), um den tatsächlichen Lebensrealitäten von Jugendlichen gerecht zu werden.
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit als niedrigschwelliges Angebot, das allen Jugendlichen unabhängig von Herkunft oder sozialem Hintergrund zugänglich ist.
  • Mitbestimmung und Beteiligung: Jugendliche sollen aktiv in die Gestaltung von Angeboten, Räumen und Strukturen eingebunden werden.
  • Attraktive und vielfältige Angebote, z. B.: thematische Tage (z. B. Kindertag, Mädchentag), Freizeit- und Kulturangebote (z. B. Disco, Konzerte), kreative und musische Möglichkeiten (z. B. Probenräume), Räume für selbstorganisierte Aktivitäten, Soziale Treffpunkte und Aufenthaltsqualität: Schaffung von Räumen, in denen Jugendliche sich gerne aufhalten, austauschen und ihre Freizeit sinnvoll gestalten können, Flexibilität und Bedarfsorientierung: Angebote sollen regelmäßig überprüft und an die Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst werden.

Ein klar definierter und gemeinsam abgestimmter Leistungskatalog stellt sicher, dass die inhaltlichen Ziele transparent formuliert sind und im Vergabeverfahren verbindlich berücksichtigt werden. Gleichzeitig schafft er eine verlässliche Grundlage für die zukünftige Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit in Eckernförde.

Für die Fraktionen:
SPD-Fraktion, Torben Küßner
SSW-Fraktion, Rainer Bosse
B90/Die Grünen, Stefanie Schulte, Sören Vollert


Prüfantrag vom 20.05.2026 im Ausschuss für Jugend, Kultur, Bildung und Sport (angenommen)

Betrieb kommunales Kino

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form das kommunale Kino in Eckernförde durch
einen gemeinnützigen Kinoverein betrieben werden kann.

[Dabei ist insbesondere zu ermitteln:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Ermittlung aller notwendigen Genehmigungen,
    Haftungsregelungen und Auflagen. Ziel ist die Entwicklung eines rechtssicheren Vertragsmodell,
    das den Vereinsbetrieb ohne Einschränkungen ermöglicht.
  • Bearbeitung eines Finanzierungs- und Zusammenarbeitsmodells in Abstimmung mit dem Verein in
    Gegenüberstellung zu den bisherigen Betriebskosten.*]

[*] dieser Passus wurde nach Diskussion im Ausschuss in die Begründung überführt

Begründung

Das Filmtheater in Eckernförde wurde 2012 geschlossen; seitdem ist das Kinoangebot in der Stadt
stark eingeschränkt. Das HAUS bietet derzeit nur unter der Woche vereinzelt Filmvorstellungen an.
Am Wochenende ist es komplett geschlossen. Diese eingeschränkten Öffnungszeiten lassen das
Potenzial des kommunalen Kinos ungenutzt. Kinokultur kann sich nicht entwickeln.

Am 08. April 2026 hat sich ein Kinoverein aus ambitionierten Bürgerinnen und Bürgern gegründet, der
das filmische Angebot verbessern und für alle zugänglich machen möchte. Durch die Vergabe des
Betriebs an einen bürgergeführten Verein kann die Stadt personelle Ressourcen in die Jugendarbeit
einbinden, da der Verein auf ehrenamtliche Mitarbeit zurückgreifen kann. Gleichzeitig wird das
Programm in die Hand der Bürger gelegt, was zu einer höheren Akzeptanz und einer stärkeren
Identifikation der Bevölkerung mit dem kulturellen Angebot führt.

Der neugegründete Verein plant insbesondere in seinem Arbeitskreis Kooperation Schule, Kino als
Lernort z.B. für Medienbildung zu etablieren und Kino insbesondere für junge Menschen als Kulturgut
zugänglich zu machen. Hier kann ein gemeinnütziger Verein Fördermöglichkeiten generieren.
In Anbetracht der Möglichkeiten bietet die Einbindung des neugegründeten Kinovereins die Chance,
das kulturelle Leben in Eckernförde zu fördern und gleichzeitig die Mitarbeiter des HAUS zu entlasten,
damit diese sich vollständig der Jugendarbeit widmen können. Eine fundierte Prüfung der genannten
Punkte ist daher erforderlich, um die Realisierbarkeit und die langfristigen Vorteile eines
vereinsgeführten Kinos für Eckernförde zu sichern.

Eckernförde, den 07.05.2026, für die Fraktionen:
B90 Die Grünen, Petra Körner, Stefanie Schulte
SPD Ratsfraktion, Tobias Seidel, Torben Küßner
SSW Ratsfraktion, Sylvia Grabowski-Fillmer, Rainer Bosse
Für die FDP Ratsgruppe: Bernd Hadewig


Antrag HaWiFA am 01.10.2025 gemeinsam mit dem Bauausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Kultur, Bildung und Sport, Ratsversammlung am 09.10.2025
TOP Neubau Schulzentrum Süd – Weiteres Verfahren, Teil 1 Planung
siehe Ratsversammlung

Antrag HaWiFA am 01.10.2025 gemeinsam mit dem Bauausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Kultur, Bildung und Sport, Ratsversammlung am 09.10.2025
TOP Neubau Schulzentrum Süd – Weiteres Verfahren, Teil 2 Generalunternehmen
siehe Ratsversammlung

Antrag für die Sitzung des JKBS am 24.02.2025 (angenommen)
Ergänzung der Grundsätze für das Planspiel „Jugend im Rat“

Die Grundsätze für die Vorbereitung und Ausgestaltung des Planspieles „Jugend im Rat“, wurden am 07.11.2019 im Ausschuss für Jugend, Kultur und Bildung beschlossen.
Wir beantragen folgende Hinzufügung zu Punkt 1.2. zu beteiligende weiterführende Schulen:
Schule Am Noor
Pestalozzi – Schule
BBZ Rendsburg-Eckernförde Standort Eckernförde

Begründung
Politische Bildung betrifft alle Schüler. Deshalb sollen Schüler aller weiterführenden Schulen aus Eckernförde an diesem Planspiel beteiligt werden.
Für die Fraktion, Meike Siemsen, Petra Körner

Prüfantrag für die Sitzung des JKBS am 24.02.2025 (angenommen)

Förderung offener Ganztagsangebote für Eckernförder SuS an allen Schulen im Stadtgebiet
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit eine gleichberechtigte Unterstützung aller Schulformen im Ganztagesbereich für teilnehmende und in Eckernförde gemeldete Schülerinnen und Schüler umgesetzt werden kann.
Dabei ist im Besonderen zu untersuchen:

1. Ist es sinnvoll, auch das Ganztagesangebot der Eckernförder Schulen über Klasse 4 (Satzung der festen Grundschulzeiten) hinaus zu bezuschussen bzw. existiert bereits eine Bezuschussung (freiwillige Leistungen) an den weiterführenden Schulen? Um wieviele zusätzliche Schüler handelt es sich in etwa?
2. Gibt es Bedenken der Verwaltung, wenn auch in Eckernförde wohnhafte Kinder an anderen Ersatz- oder zugewiesenen Förderschulen (mit unterschiedlicher Trägerschaft) zur Verbesserung des Angebotes eine gleichartige Bezuschussung erhielten? Welche gleichberechtigten finanziellen Möglichkeiten (unter Berücksichtigung von Unterhaltungskosten, Energie, Gebäudebestand, Personal etc.) für eine Bezuschussung pro Kopf kann es geben und um wieviele Schüler handelt es sich in etwa?
3. Wäre es für die Verwaltung eine Vereinfachung, alle bestehenden und ggf. neuen Regelungen zusammenzuführen?
4. Welche prognostizierten Auswirkungen wird der Rechtsanspruch auf den offenen Ganztag ab Klasse1 ab 2026 auf die finanziellen Zuwendungen seitens der Stadt haben? Welche Unterstützung kommt vom Land?

Begründung
Gemäß §1 Abs.2 der „Satzung der Stadt Eckernförde für die Festen Grundschulzeiten“ hat die Stadt für die Grundschulen in eigener Trägerschaft beschlossen, mit der Einrichtung dieser „dazu beizutragen, dass alleinerziehende Mütter und Väter durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern können. In Partnerschaft lebende Personen sollen die Möglichkeit haben, eine Berufstätigkeit auszuüben. Die Kinder sollen sich auch außerhalb der Unterrichtszeit geborgen und betreut fühlen können. Sie sollen außerdem Gelegenheit haben, im Zusammensein mit anderen Kindern vielfältige soziale Erfahrungen zu machen.“ Mit Stand heute werden pro in Eckernförde gemeldetem Kind in einer Grundschule eigener Trägerschaft 865,07€ für das OGTS-Angebot aufgewendet.

Gemäß beschlossenem Haushaltsantrag im HaWiFi am 12.12.2024 erhält der Schulträger der Jes-Kruse-Skolen (dänische Minderheit) für das laufende Schuljahr eine Bezuschussung des OGTS-Angebotes von 345,30€ pro in Eckernförde gemeldetem Kind.
Für Schulen anderer Trägerschaften erfolgt keine Bezuschussung.

Schulen in freier Trägerschaft (hier: „Freie Waldorfschule“) wirken neben und anstelle staatlicher Schulen bei der Erfüllung der allgemein öffentlichen Bildungsaufgaben eigenverantwortlich mit und haben nach Maßgabe des Art. 7 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes die öffentliche Aufgabe, das Schulwesen des Landes Schleswig-Holstein durch besondere Formen und Inhalte des Unterrichtes und der Erziehung zu bereichern.“ Diese Formulierung entspricht den Feststellungen des BVerfG (E 27, 195f; E 75, 40ff.) bezüglich Aufgabe und bildungspolitischem Stellenwert (siehe Verankerung in den Landesverfassungen verschiedener Bundesländer). Die Schulform unterliegt analog der öffentlichen Ersatzschulen für die Dänische Minderheit (hier: „Jes-Kruse-Skolen“) der „freien Schulwahl“ und der „freien Wahl der pädagogischen Konzepte“ im Rahmen des §24 Schulgesetz.

Förderschulen (hier: „Schule am Noor“) unterliegen für die beschulten Kinder der Zuweisung durch das Schulamt, sodass keine freie Schulwahl besteht und bereits durch abweichende (bzw. in Teilen nicht vorhandene) Angebote im OGTS-Bereich eine Benachteiligung von Eckernförder Kindern besteht.
Dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller in Eckernförde gemeldeten SuS soll im Bezug auf die Bezuschussung von OGTS-Angeboten – und damit dem Satzungsziel §1.2 des Offenen Ganztags für städtische Schulen – Rechnung getragen werden. Die Eltern der in Eckernförde wohnenden SuS sind ebenfalls Bürger der Stadt Eckernförde, deren Steuerzahlungen u.a. für die Finanzierung der in der Jugendhilfe anfallenden Pflichtaufgaben der Stadt verwendet werden.

Für die Fraktion, Stefanie Schulte, Meike Siemsen, Petra Körner

Antrag vom 25.09.2024 für einen Workshop zur Gestaltung der Spielplatzlandschaft

gemeinsamer Antrag mit SPD, CDU und SSW (angenommen)

„Die Verwaltung wir gebeten, einen Workshop zur Gestaltung der Eckernförder
Spielplatzlandschaft durchzuführen. Als Termin wird das Frühjahr 2025 vorgeschlagen.
Dabei sollen insbesondere die Kinder und Jugendlichen selbst zu Wort kommen.
Außerdem sind als Vertreter der entsprechenden Interessengruppen hinzuzuziehen: Eltern,
der Arbeitskreis Jugend, der Beirat für Menschen mit Behinderungen, die Spielplatzpaten
sowie die Gleichstellungsbeauftragte. Außerdem sollen die Schulen, die KiTas und die
ETMG eingeladen werden sich zu beteiligten.“

04.03.2021Sachstandsbericht Sportentwicklungsplanung 2021
Sachstandsbericht Sportentwicklungsplanung


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