2025
TOP Neubau Schulzentrum Süd – Weiteres Verfahren, Teil 1 Planung
Die Ratsversammlung hat den Neubau des Schulzentrums Süd beschlossen. Folgende Punkte
werden für den weiteren Verlauf beschlossen:
Entwurfsplanung
- Ein neues Gebäude für den Hausmeister wird nicht gebaut.
- Das Gebäude der ehemaligen Gorch-Fock-Schule wird weiterhin mit Nutzungen wie Verwaltung
und Allgemeine Unterrichträume geplant. Hochinstallierte Fachräume werden im neuen
Hauptgebäude geplant. - Die laufende Entwurfsplanung für das neue Hauptgebäude und für die Mensa wird fortgesetzt und
die Leistungsphase 3 beendet. - Für das Hausmeisterhaus tritt die Verwaltung in Verhandlung mit dem Generalplaner. Ziel ist die
sofortige Einstellung der weiteren Planung für dieses Gebäude. - Zum Ende der Leistungsphase 3 benennt der Generalplaner Einsparoptionen. Ein wesentliches
Bewertungskriterium ist die Wirtschaftlichkeit im Lebenszyklus der jeweiligen Maßnahmen. - Der Beschluss VL-57/2024 bleibt bestehen. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen der
Planungsanpassung sollen ergänzend – im Sinne einer Nachjustierung aufgrund neuer
Erkenntnisse im Projekt – berücksichtigt und eingearbeitet werden. - Der im Ratsbeschluss vom 11.07.2024 benannte Kostenrahmen von 87,5 Mio € wird um die
Beträge Neubau Hausmeistergebäude und Umbaukosten Gorch-Fock-Schule reduziert. Die Verwaltung wird gebeten die aufgeführten Punkte umzusetzen.
Begründung
Die finanzielle Lage der Stadt Eckernförde ist sehr angespannt. Aus diesem Grund können nicht zwingend notwendige Baummaßnahmen derzeit nicht umgesetzt werden. Zudem sollte die Planung berücksichtigen, dass die Schülerzahl nicht zwangsläufig steigen wird. Im Gegenteil, es ist nicht auszuschließen, dass geringere Schülerzahlen die 4-Zügigkeit in 10 oder 15 Jahren in Frage stellen werden. Um hier begrenzt reagieren zu können, wird das Gebäude der ehemaligen Gorch-FockSchule nur mit Nutzungen belegt, die einen geringen zusätzlichen Installationsbedarf benötigen. Fachräume werden deshalb im Hauptgebäude platziert. Das eventuelle Leerziehen der des Gebäudes für andere Zwecke oder ein Verkauf ist dann ohne hohe vorbereitende Kosten möglich.
Die Beendigung der Leistungsphase 3 wird vorgeschlagen, um einen belastbaren Gesamtpreis incl. Neubau einer Mensa zu erhalten. Ob die neue Mensa finanziert werden kann, wird nach Vorlage der Kostenberechnung, des Finanzierungskonzeptes und der in Aussicht stehenden Förderung entschieden. Die Kostenberechnung erlaubt zudem eine seriöse Einschätzung von kleineren Einsparpotenzialen, da die Kosten für alle Einzelbauteile bekannt sind. In der Summe können Einzelpunkte allerdings gesparte Millionen-Beträge erreichen.
Wichtig ist eine Bewertung im Lebenszyklus, da anderenfalls Einsparungen in der Investition durch spätere Wartungs- und Reparaturkosten wieder zunichte gemacht werden könnten. Hier kann eine vereinfachte Berechnung, z.B. unter Berücksichtigung der Lebensdauer und der groben laufenden Kosten angesetzt werden. Eine statische Betrachtung ohne Preisentwicklungen ist im Regelfall hinreichend für eine Bewertung der Einsparoption. Die Entwurfsplanung wird zudem genutzt, um Fördermittel zu beantragen. Grundlage eines
Förderantrages ist im Regelfall eine belastbare Kostenberechnung. Das Land ist hier gefordert die Stadt zu unterstützen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt Eckernförde für die Zukunft sicher zu stellen.
für die Fraktionen sowie die FDP Ratsgruppe
Stefanie Schulte / Sören Vollert, Torben Küßner, Katharina Heldt, Rainer Bosse, Bernd Hadewig
TOP Neubau Schulzentrum Süd – Weiteres Verfahren, Teil 2: Generalunternehmen
Beschlussvorschlag
Die Ratsversammlung hat den Neubau des Schulzentrums Süd beschlossen. Folgende Punkte werden für den weiteren Verlauf beschlossen:
Ausschreibung Generalunternehmen
- Die Generalplanung und externe Projektsteuerung wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 beendet.
- Die Vorbereitungen einer Ausschreibung eines Generalunternehmers werden durch die Verwaltung mit Hilfe eines externen Büros mit entsprechender Erfahrung eingeleitet.
- Der Generalunternehmer übernimmt alle erforderlichen weiteren Planungen und Bauleistungen für
den Neubau des Schulzentrums. - Die Ausschreibung enthält die Aufgabenbeschreibung zur Benennung von weiteren Einsparungen. Ziel ist eine weitere Reduzierung der Investitionskosten, z.B. durch Änderung der Konstruktion oder durch Flächeneinsparungen sowie eine Minimierung der laufenden Kosten im Betrieb. Geprüft wird, ob ein Bonussystem für erfolgreiche Einsparvorschläge in das Vertragsverhältnis aufgenommen werden kann.
- Die durch ein externes Büro erarbeitete Ausschreibung für ein Generalunternehmen ist der Politik – in vereinfachter Form – durch das ausschreibende Büro oder die Verwaltung in den zuständigen Fachausschüssen vorzustellen, bevor die Veröffentlichung erfolgt.
Die Verwaltung wird gebeten die aufgeführten Punkte umzusetzen.
Begründung
Die weitere Planung sowie die Bauleistung werden komplett durch einen Generalunternehmer erbracht. Ein belastbarer Preis erlaubt eine Bewertung und Planung der finanziellen Gesamtbelastung des Bauvorhabens für die Stadt Eckernförde. Unwägbarkeiten werden minimiert. Zudem wird erwartet, dass aufgrund der Größenordnung des Vorhabens mit erheblichen Einsparungen im Vergleich zu einer Einzelvergabe zu rechnen ist.
Die Erfahrung des Generalunternehmers wird genutzt, um weitere Einsparoptionen zu erschießen. Diese können durch eine Änderung, z.B. der Konstruktion erfolgen, aber auch durch die Einsparung von Flächen. Da die Stadt Eckernförde neben der Investition die laufenden Kosten der nächsten Jahrzehnte zu tragen hat, sind die Flächen unbedingt auf das notwendige Maßnahmen zu begrenzen. Ein Bonussystem kann die Erschließung von weiteren Einsparungen erleichtern. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen werden dem Unternehmer von der Stadt Eckernförde mitgeteilt, z.B. durch Anmerkungen im Raumprogramm.
für die Fraktionen sowie die FDP Ratsgruppe:
Stefanie Schulte, Sören Vollert, Torben Küßner, Katharina Heldt, Rainer Bosse, Bernd Hadewig
Antrag Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 01.10.2025, Ratsversammlung am 09.10.2025
Antrag „Haushaltskonsolidierung“; die Ratsversammlung möge beschließen:
Der Eckernförder Haushalt wird in einem mehrstufigen Verfahren konsolidiert, bei dem sowohl Einnahmen als auch Ausgaben den finanziellen Herausforderungen angepasst werden:
- Auf der ersten Stufe werden die Steuersätze der kommunalen Steuern zum 1. Januar 2026 angehoben. Damit sollen die seit der letzten Steuererhöhung im Jahr 2017 eingetretenen allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund von Inflation, Tarif- und Preiserhöhungen zumindest teilweise aufgefangen werden. Hierzu wird die Bürgermeisterin gebeten, folgende zum 1. Januar 2026 wirksame Steueranpassungen vorzubereiten und der Ratsversammlung mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2026 vorzulegen:
1.1 Der Hebesatz der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) wird von 304 % auf 400 % erhöht.
1.2 Der Hebesatz der Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) wird von 418 % auf 500 % erhöht.
1.3 Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von 370 % auf 430 % erhöht.
1.4 Die Vergnügungssteuer wird von 14 % auf 18 % erhöht.
1.5 Die Hundesteuer wird von 80 bzw. 90 bzw. 100 € auf einheitlich 120 € je Hund erhöht.
1.6 Die Zweitwohnungssteuer wird auf den höchstmöglichen Wert unter Ausweitung des zu veranlagenden Personenkreises erhöht.
1.7 Die Gebühren für die Nutzung der Stadthalle werden gem. Variante C der VL-30/2025 um 20% erhöht. Für Veranstaltungen der Eckernförder Schulen soll auf Antrag durch die Bürgermeisterin ein Zuschuss gezahlt werden. - Auf der zweiten Stufe sollen bis zum 1. April 2026 die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für weitere Maßnahmen zur Einnahmeerhöhung geschaffen werden Hierzu sollen der Mietzins bei der Neuvermietung von städtischen Liegenschaften und der Erbpachtzins bei einem Wechsel von
Erbbaurechtsnehmern angemessen erhöht werden. - Die Konsolidierung des Haushaltes erfolgt nicht nur mit Erhöhung der Einnahmen, sondern auch mit Überprüfung von Grundsatz-, Verfahrens- und Satzungsbeschlüsse sowie einer politischen Aufgabenkritik und Ausgabendisziplin. Die Bürgermeisterin wird gebeten, der Ratsversammlung bis zum 1. Juni 2026 eine Übersicht mit Angaben zu Grundlagen und Kosten der von der Stadt wahrgenommenen bzw. getragenen freiwilligen Leistungen vorzulegen.
Begründung
Wie die meisten Kommunen in Deutschland steht auch Eckernförde vor großen Herausforderungen: Die finanziellen Ressourcen der Stadt sind begrenzt und werden es absehbar auch zukünftig sein.
Wohnraumschaffung, sozialer Zusammenhalt, Stärkung der Bildung und Klimaschutz sind Ziele, die uns auch in finanziell herausfordernden Zeiten leiten. Als demokratische Parteien in der Ratsversammlung sehen wir uns in einer gemeinsamen Verantwortung, die Herausforderungen anzunehmen und die Stadt zusammen mit der Verwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zu gestalten.
Über die hier beschriebenen Maßnahmen gibt es ein weitgehendes Einvernehmen der demokratischen Parteien in der Ratsversammlung. Daneben sind im Verlaufe der Beratungen – darunter auch eine Einwohnerversammlung im Juni 2025 – weitere Vorschläge entwickelt worden, die nur von einzelnen Parteien getragen und die dementsprechend im Laufe der nächsten Monate mit gesonderten Anträgen zur Abstimmung
gestellt werden. Dass demokratische Parteien nicht in allen Zielen einig sind und dass sie unterschiedliche Prioritäten setzen, ist aus unserer Sicht allerdings kein Zeichen mangelnder Kooperationsbereitschaft, sondern Ausdruck einer pluralen Gesellschaft.
Mitunter ist eine klare Entscheidung durch eine demokratisch gewählte Mehrheit sinnvoller als ein halbgarer Kompromiss beim Versuch, es allen recht zu machen. Wichtig ist uns aber, dass die Haushaltskonsolidierung weder in ihren einzelnen Bestandteilen noch in der Summe aller Maßnahmen den Zusammenhalt in der Stadt gefährden darf. Deshalb werden wir darauf achten, wie sich einzelne Maßnahmen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und Geschlechter auswirken.
Wir wollen unseren Beitrag leisten, damit Eckernförde auch zukünftig handlungsfähig ist. Wir erwarten von den Verantwortungsträgern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, dass sie uns auf diesem Weg unterstützen.
Für die Fraktionen
Torben Küßner, SPD-Fraktion
Rainer Bosse, SSW-Fraktion
Sören Vollert, Stefanie Schulte, Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Prüfantrag für die Ratsversammlung am 02.06.2025
Neuordnung der Verkehrsführung in der Innenstadt, Schaffung von
Verkehrsberuhigung und Anpassung der Bewirtschaftung der Parkflächen in der
Innenstadt
Siehe Bauausschuss/ HaWiFi
Resolution für ein weltoffenes Eckernförde vom 30.09.2024
gemeinsamer Antrag aller demokratischen Parteien (angenommen)
Eckernförde ist Bunt – Resolution für ein weltoffenes Eckernförde
Seit 75 Jahren gibt es unser Grundgesetz. Seit fast 34 Jahren gilt es für ganz Deutschland.
Für uns als Ratsversammlung ist das Grundgesetz selbstverständlich Leitbild unseres Handelns. Das Grundgesetz entstand als Reaktion auf die Diktatur des Nationalsozialismus. Gemeinsame Haltung der so genannten Väter und Mütter des Grundgesetzes war: Nie wieder! Auch heute muss dieser Leitsatz weiterhin gelten. Wir als Ratsversammlung bekennen uns zu diesem Leitsatz, zum Grundgesetz und seinen
Werten: Menschenwürde, Freiheit, und Gleichberechtigung. Jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung, Gewalt, Hass und Hetze lehnen wir ab. Egal welches Geschlecht, welcher Herkunft, welcher sexuellen Orientierung, welcher Sprache, welchen Glaubens oder ob mit oder ohne Behinderung – für uns sind alle Menschen gleich und in Eckernförde willkommen.
Wir stehen für eine friedliche, bunte, tolerante Stadt. Auf Grundlage dieser Grundsätze handeln und arbeiten wir. Wir danken der Zivilgesellschaft und Institutionen, die diese Haltung teilen und sich für sie einsetzen. Sie können sich unserer Unterstützung sicher sein. Gemeinsam mit ihnen wollen wir einen Aktionsplan für Demokratie, für Toleranz und gegen Hass und Gewalt für Eckernförde entwickeln. Dazu laden wir ein.
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Antrag vom xx.04.2024 zur Übernahme der Beschlüsse der Jugend-Ratsversammlung 2024
gemeinsamer Antrag mit der SPD-Fraktion und SSW-Fraktion (angenommen)
„Die Ratsversammlung möge beschließen:
Die Ratsversammlung dankt allen Beteiligten des Planspiels ‚Jugend im Rat‘ im März 2024 und übernimmt die dabei von den Jugendlichen gefassten Beschlüsse. Die Bürgermeisterin wird gebeten, der Ratsversammlung bis zum 30. September 2024 über den Sachstand zu berichten.“
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22.12.2023 – Positionspapier – Mobilitätswende für Eckernförde
Positionspapier – Mobilitätswende für Eckernförde
18.12.2023 – Resolution der Ratsversammlung Eckernförde zur Deponie an der B 76
Resolution RV zur Deponie an der B 76
19.06.2023 – Positionspapier Hauptsatzung: Aufgaben der Ausschüsse
Positionspapier Grüne Hauptsatzung Ausschüsse
16.09.2021 – Konzept zur Umsetzung der Istanbul Konvention
Antrag RV Istanbul Konvention (angenommen)
17.12.2020 – Antrag zur Erstellung eines Mobilfunk-Vorsorgekonzeptes
Antrag RV Mobilfunk-Vorsorgekonzept (5G) (zurückgenommen)
12.12.2019 – Resolution Deponie an der B76/ Kosel
Resolution Deponie B76
27.06.2019 – Resolution Klimanotstand
Antrag RV Resolution Klimanotstand (abgelehnt)
27.06.2019 – Änderungsantrag AG Klimaschutz
Änderungsantrag RV AG Klimaschutz (abgelehnt)
09.04.2019 – Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/Std auf 60 km/Std im Teilabschnitt B76 – B203 zwischen Noorstraße und Schwansenstraße
Antrag RV Reduzierung Geschwindigkeit B76 – B203
28.03.2019 – Ergänzung zur Lärmaktionsplanung
Antrag RV Lärmaktionsplanung
07.02.2019 – Kinostandort – Planungsverfahren im Rahmen eines Symposiums
Antrag RV Kinostandort (abgelehnt)
28.06.2018 – Änderung Zusammensetzung Aufsichtsräte SWE und ETMG
Antrag RV Aufsichtsräte (abgelehnt)
19.03.2018 – Erhöhung der Kosten für die Sanierung der Stadthalle – Weiteres Vorgehen
Antrag RV Stadthalle 02
19.02.2018 – Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema: Zukunftsperspektiven für den EXER
Antrag RV Exer
19.02.2018 – Erhöhung der Kosten für die Sanierung der Stadthalle – Weiteres Vorgehen
Antrag RV Stadthalle (zurückgezogen)
06.09.2017 – Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligungen der Stadt Eckernförde
Antrag RV Bürgerbeteiligung + Grundsätze zur EinwohnerInnenbeteiligung