2026
Antrag Strategie für digitale Kommunikation und Information in unserer Stadt
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss möge beschließen:
Es wird ein integriertes Konzept für die digitale Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Eckernförde erarbeitet.
Das Konzept soll folgende Anforderungen berücksichtigen:
1. Soziale Medien
Die Einbindung sozialer Medien in Anlehnung an das Positionspapier des deutschen Städtetages (s.u.)
2. Kommunale Informations- und Veröffentlichungsplattform
Die Bereitstellung einer kommunalen Plattform für amtliche Informationen, Termine der Stadtverwaltung, der Politik sowie städtischer Initiativen und Organisationen, relevante Inhalte aus der Stadtgesellschaft.
Die Plattform soll dabei alle Anforderungen an Barrierefreiheit und Datenschutz gewährleisten. Eine Verknüpfungsoption bspw. zu Fahrplanauskunft im ÖPNV, Sprottenflotte oder Anzeige freier Parkplätze ist wünschenswert.
Die ETMG wird eng in die Beantwortung des Antrages eingebunden. Vor der Sommerpause 2026 ist dem Ausschuss der Stand der Bearbeitung und der weitere Zeitplan zur Umsetzung des Antrages mitzuteilen.
Begründung
Die Anforderungen an kommunale Öffentlichkeitsarbeit haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Der Deutsche Städtetag stellt in seinem im April 2025 beschlossenen Positionspapier klar, dass soziale Medien heute ein unverzichtbarer Bestandteil moderner städtischer Kommunikation sind.
(https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Positionspapiere/2025/positionspapier-social-media-kommunikationsarbeit.pdf)
Sie dienen nicht nur der Information, sondern stärken Transparenz, Bürgernähe, Vertrauen in kommunale Entscheidungsprozesse. Auch in Krisen- und Katastrophenfällen können sie ein zentrales Instrument sein. Demokratische Teilhabe setzt voraus, dass Bürgerinnen und Bürger zeitnah, verständlich, aktuell und über die Kanäle informiert werden, die sie im Alltag nutzen. Digitale Medien spielen dabei eine entscheidende Rolle – sowohl zur Information über politische Beschlüsse und Verwaltungsmaßnahmen als auch zur Einordnung von Falschinformationen und zur Förderung des Dialogs.
Die Stadt Eckernförde verzichtet in der Kommunikation bislang bewusst auf eine systematische Nutzung sozialer Medien und verweist dabei auf datenschutzrechtliche Bedenken (z.B. Konzept „Haus“ oder MI 70/2025 „Bürgerbudget“). Angesichts der klaren Position des Deutschen Städtetags und der Praxis vieler anderer Kommunen innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins (vergl. z.B. Städte Rendsburg, Schleswig, Kiel etc., Gemeinde Borchen, Etteln) erscheinen diese Herausforderungen jedoch lösbar. Ziel des Konzepts muss es daher sein, rechtssichere, transparente und praktikable Wege für eine zeitgemäße digitale Kommunikation aufzuzeigen.
Neben klassischen Social-Media-Kanälen entstehen bundesweit zunehmend kommunale Informationsplattformen, die amtliche Mitteilungen, Nachrichten, Termine und Beiträge von Vereinen, Verbänden oder Initiativen bündeln. Solche Angebote (bspw. Heimat-Info-App, BürgerStimme) können die unabhängige Presse nicht ersetzen, aber als zeitgemäßes städtisches Informationsformat – auch für die Bürgerbeteiligung – eine sinnvolle Ergänzung bieten und insbesondere dort Reichweite erzielen, wo klassische Medien oder gedruckte Formate an Grenzen stoßen. Sie ermöglichen zudem klare Zuständigkeiten und hohe Datenschutzstandards.
Ein zukunftsfähiges Kommunikationskonzept für Eckernförde sollte daher soziale Medien und eine eigene digitale Informationsplattform gemeinsam betrachten und sinnvoll verbinden. Ziel ist eine umfassende, aktuelle und zielgruppengerechte Information der Bevölkerung sowie eine verlässliche Kommunikation auch in Krisensituationen. Für die Erarbeitung des Konzepts kann die fachliche Expertise der Eckernförder Touristik & Marketing GmbH genutzt werden.
Für die Fraktion B90 Die Grünen, Stefanie Schulte, Sören Vollert, Matthias Schumacher
Antrag Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 26.02.2026 (angenommen)
Antrag Straßennamenvergabe Eckernförde
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, ein Verfahren zu erarbeiten, das eine Bürgerbeteiligung für
• Vorschläge bei sämtlichen Vergaben von Straßennamen
• den Umgang mit bestehenden Straßennamen, insbes. von historisch belasteten
Persönlichkeiten (u.a. Langemarckstraße, Tirpitzweg, Hindenburgstraße) ermöglicht. Zu den genannten historisch belasteten Straßennamen wird das Historische Institut der Bundeswehr von der Stadtverwaltung um eine Stellungname gebeten. Die Straßennamensvorschläge werden nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung
Straßennamen stellen über Jahrhunderte hinweg ein „kollektives Gedächtnis“ dar. Sie sind ein Teil der Erinnerungskultur. So sollte es künftig möglich sein, dass den Einwohnerinnen und Einwohnern von Eckernförde eine Möglichkeit gegeben wird, sich an der Namensfindung zu beteiligen.
Auch eine Auseinandersetzung mit bestehenden Straßennamen, insbesondere von historisch belasteten Persönlichkeiten soll unter Bürgerbeteiligung stattfinden. Ein Umgang mit diesen Straßennahmen kann explizit auch das Anbringen von Hinweistafeln sein.
Auf die Einordnung der Eckernförder Straßennamen Langemarckstraße, Tirpitzweg und Hindenburgstraße wird in Anlage 1 eingegangen. Eine ergänzende Einordnung durch das Historische Institut der Bundeswehr in München soll eine ganzheitliche Betrachtung bieten. Das Institut besteht aus vier Professuren, die die Geschichte von ca. 1500 bis in die Gegenwart abdecken. Neben der Frühen Neuzeit wird zur Neueren und Neuesten deutschen und europäischen Geschichte, zur Wirtschafts-, Sozial- und Technikgeschichte sowie zur Zeitgeschichte und der Geschichte der internationalen Beziehungen geforscht und gelehrt.
Unterschiedliche Persönlichkeiten unterschiedlichen Geschlechts prägen diese Stadt. Dennoch sei an dieser Stelle explizit auf die systematische Unterrepräsentation bzw. Unsichtbarmachung von Frauen in der Geschichte – sowohl in Geschichtsbüchern als auch im öffentlichen Raum hingewiesen.
Für die Fraktionen & Ratsgruppen
Torben Küßner, SPD
Sören Vollert, Stefanie Schulte, Bündnis90/Die Grünen
Bernd Hadewig, Matthias Wesemann, FDP
Änderungsantrag Straßennamenvergabe im städtebaulichen Projekt „Binnenhafen-
Nooröffnung“
Beschlussvorschlag
Die „Planstraße“ zwischen Schulweg und Noorplatz im Projekt „Binnenhafen-Nooröffnung“ erhält den Namen „Margot-Friedländer-Straße“.
Begründung
Ein Bürgerbeteiligungsverfahren verursacht Kosten und bindet Personalkapazitäten und ist damit perspektivisch für größere Entwicklungsgebiete zielführend und zweckmäßig. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Belastung der Verwaltung sprechen wir uns bei der Benennung einer einzelnen Straße für eine direkte Entscheidung aus, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Gleichwohl handelt es sich um eine Straße in präsenter Innenstadtlage auch mit zu erwartender Frequenz durch Gäste unserer Stadt, was einen ausdrucksstarken, gesellschaftlich breit getragenen und moralisch unstrittigen Vorschlag erfordert.
Margot Friedländer war eine der wichtigsten Zeitzeuginnen des Holocaust in Deutschland. Ihr unermüdliches Engagement war von außerordentlicher demokratischer Bedeutung, da sie sich zeitlebens der Aufklärung über die NS-Zeit, dem Kampf gegen Antisemitismus und der Stärkung demokratischer Werte widmete und insbesondere jungen Menschen in eindrucksvoller Weise ihre historische Verantwortung nahebrachte. Sie verband persönliche Geschichte mit einem klaren demokratischen Ethos und stand damit für Toleranz, Respekt und Menschlichkeit. Grundwerte unserer offenen Gesellschaft, die es heute umso mehr gegen zunehmende Polarisierung und rechtsextreme Tendenzen zu verteidigen gilt.
Mit der Straßenbenennung nach Margot Friedländer wird eine Persönlichkeit gewürdigt, die in einzigartiger Weise für demokratische Bildung, Erinnerungskultur und den Kampf gegen Menschenfeindlichkeit steht. Ein solches Signal aus der Eckernförder Ratsversammlung wäre damit besonders wertvoll, da es ein öffentliches Bekenntnis zu Demokratie, Vielfalt und historischer Verantwortung bildet.
Für die Fraktion B90 Die Grünen, Stefanie Schulte, Sören Vollert, Matthias Schumacher
überplanmäßige Auszahlung – Stadthalle, Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit
Bezugnehmend auf die Beschlussvorlage der Verwaltung und die lange Laufzeit des „Prozesses“ möchten wir zur Diskussion klarstellend auf folgende Punkte hinweisen:
1. Projektumfang:
Es geht hier nicht ausschließlich um die Stadthalle, sondern um die Einheiten Bücherei, Restaurant, ehem. Kegelbahn, ETMG-Bereich, Stadthalle und alle zugehörigen Außenanlagen.
2. Gesetzliche Forderung zur Barrierefreiheit:
Während der Sanierung der Stadthalle hätte im Zuge des Bauantrages die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit berücksichtigt werden müssen. Lediglich von der Sanierung NICHT betroffenen Bereiche hätten hier ausgeklammert werden können.
Eine Befassung im Zuge der Restaurant-Sanierung, der Rettungswege (mind. Fassadenöffnungen) in der Bücherei und der Stadthalle ist versäumt worden, worauf der Beirat für Menschen mit Behinderung bereits in der Planungsphase mit konkreten Vorschlägen – und nicht erst während der Umbauphase hingewiesen hat. Mit Feststellung dieser Tatsache ist der „Bauabschnitt Barrierefreiheit“ seinerzeit von Bürgermeister Sibbel – ohne die Bedingung einer Förderzusage – zugesagt worden.
3. Kostenempfehlung zur Optimierung:
Die mindestens erforderlichen Optimierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit aus dem Konzept des Büros B2K sind vom Beirat fMmB 2024 (Kostenstand Q3 2023) auf ca. 765.000€ brutto KGR300-600 beziffert worden. Alle weiteren hier aufgelisteten Kosten bis zu den genannten 2.300.000€ (neben der Baupreissteigerung Q4 2025 = 7,6% = 825.000€ brutto) resultieren vmtl. aus zusätzlichen bf Maßnahmen (die vom Beirat fMmB als verzichtbar bewertet wurden – aber förderfähig wären) und zusätzlich, wie bspw. der WC-Umbau im Restaurant oder der Stadthalle aus nicht mit der Barrierefreiheit im direkten Zusammenhang stehenden Maßnahmen.
Dies sei erwähnt, da der Eindruck entstehen könnte, alleinig die Barrierefreiheit wäre ein teures „Nice-to-have“, obwohl z.B. die WC-Sanierungen ohnehin anfallen würden (bzw. man sie entfallen lassen oder wesentlich vereinfachen könnte) und bezifferte Maßnahmen an der Fassade und den Außenanlagen bereits mit der Sanierung auf gesetzlicher Grundlage hätten erbracht sein müssen. Insofern ist die Bewertung als vollständig „freiwillige Leistung“ zu hinterfragen.
4. Fördermittel:
Die Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“ zur Förderung der Barrierefreiheit gemäß UN-Behindertenrechtskonvention gilt bis Ende 2026. Weiterführung unklar… Anträge können ab dem 02.01.2026 und bis zum 01.04.2026 online gestellt werden.
Auszug:“ 3. Auswahlkriterien für die Förderung
Für die unter den Ziffern 2.1 (inklusive Sozialräume), 2.2 (investive Vorhaben) und 2.4 (nichtinvestive Vorhaben) genannten Vorhaben gelten nachstehende Kriterien: Es werden inklusive Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit gefördert, die auf die Lebenssituation einer möglichst großen Anzahl von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (insbesondere Artikel 6 und 7 UN-BRK) positiv Einfluss nehmen und weiterhin möglichst viele der nachstehenden Kriterien erfüllen…“
Auszug: „6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Für Vorhaben gem. den Ziffern 2.1 (inklusive Sozialräume) und 2.2 (investive Vorhaben) beträgt die Höchstfördergrenze für einzelne Bauvorhaben 300.000 €, für Bauvorhaben im Rahmen vollständiger und barrierefreier Nutzungsketten 500.000 €.
Der in der MI erwähnte Bauabschnitt 2 („Optimierung Barrierefreiheit Stadthalle und Bücherei“) als unabhängiges Projekt umfasst hinsichtlich der BF-Maßnahmen ein barrierefreies (bislang nicht vorhandenes) bf-WC, Ertüchtigungsmaßnahmen an Treppen, Leitsysteme, die Optimierung von Durchgangsbreiten zur Sicherstellung von barrierefreien Rettungswegen. Diese investiven Maßnahmen (Realhöhe Barrierefreiheit B2K+Q4 2025: 500.000€ brutto) betreffen vorrangig die Stadthalle und die Bücherei. Dementsprechend kann hier unter Berücksichtigung aller Nebenmaßnahmen ein Förderantrag auf die (max.) 300.000€ gestellt werden.
Der Bauabschnitt 3 („Außenaufzug zur bf Anbindung von Kegelbahn, Restaurant und 2. Ebene Stadthalle“) umfasst eine separate Maßnahme (Außenaufzug und Anbindung der Außenanlagen/ Auffindbarkeit aller Gebäudeteile) und tangiert im Wesentlichen die barrierefreie Erreichbarkeit des Restaurants (aktuell nicht bf zugänglich) sowie die einzige Möglichkeit der Innutzungnahme der ehem. Kegelbahn (Realhöhe Barrierefreiheit B2K+Q4 2025: 325.000€ brutto). Zudem werden teilweise nur durch diese Maßnahme überhaupt barrierefreie Rettungswege geschaffen. Damit ist für dieses eigenständige Projekt der Tatbestand einer vollständigen und barrierefreien Nutzungskette erfüllt, womit ein Förderantrag auf die (max.) 500.000€ unter Berücksichtigung aller Nebenmaßnahmen gestellt werden kann.
Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen:
Für die Förderantrag sind die unabhängigen Maßnahmen 2 und 3 auch unabhängigdarzustellen und darauf hinzuwirken, die maximalen Zuwendungshöhen unter Einbindungaller von B2K benannten förderfähigen Maßnahmen zu beantragen.
Eine Bindung an die Förderzusage im Beschluss (Pkt. 2+3) halten wir für falsch, da viele derMaßnahmen ohnehin bereits aufgrund gesetzlicher Vorgaben erbracht hätten werdenmüssen oder nur geringe investive Konsequenzen haben (siehe Konzept B2K/ Realhöhe derempfohlenen bf-Maßnahmen). Durchaus von der Förderzusage abhängig machen könnte man aus Haushaltsgesichtspunkten die mit eingerechneten Nebenmaßnahmen wie z.B. die Sanierung der Standard-WCs in der Stadthalle (Instandhaltung?) oder des Restaurants (Komfort).
Für die Fraktion B90 Die Grünen, Stefanie Schulte, seit 2018 involviert in die Maßnahmeüber den Beirat für Menschen mit Behinderung
2025
Antrag Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 01.10.2025, Ratsversammlung am 09.10.2025
Antrag „Haushaltskonsolidierung“; die Ratsversammlung möge beschließen:
siehe Ratsversammlung
TOP Neubau Schulzentrum Süd – Weiteres Verfahren, Teil 1 Planung
siehe Ratsversammlung
TOP Neubau Schulzentrum Süd – Weiteres Verfahren, Teil 2 Generalunternehmen
siehe Ratsversammlung
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit Variante 1 – Unveränderte Fortführung
angenommen. Die Differenzmittel (45.000€) zur im Umweltausschuss mit 2 Gegenstimmen
empfohlenen Variante 3 (Halbierung der Leistung) werden wie folgt finanziert:
- Rückfluss an die Stadt der KielRegion aus der Änderung zur Gebührenordnung für
die erste halbe Stunde und ggf. weiterer Preisanpassungen - bereits für 2025 eingestellte und nicht abgerufene Haushaltsmittel aus dem
Beschluss AT-49/2024 (Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen, 12.12.2024)
Begründung
BikeSharing / die Sprottenflotte ist ein essenzieller Baustein der Verkehrswende. Nach
Aussage der KielRegion sind die Zahlen in Eckernförde eine Erfolgsstory, ein Modellprojekt
das funktioniert. Je mehr Räder, desto höher die Zufriedenheit, Akzeptanz und
Wirtschaftlichkeit. Die ETMG bestätigt diese Aussagen und die Wichtigkeit des vollständigen
Erhalts des Angebots. Die Mehrkosten zur Tendenz aus dem Umweltausschuss belaufen
sich auf 2,10€ pro Jahr und Einwohner im Vergleich zu etwa 160€ pro Kopf pro Jahr im
Bereich Straßenausbau in den letzten Jahren. Hauptnutzer:innen sind gemäß der Evaluation
Pendler, Schüler, Studenten und auch Touristen, von denen unsere Stadt wesentlich
finanziell profitiert. Nur über den vollständigen Erhalt der Sprottenflotte können wir die
dringend erforderliche Mobilitätswende vorantreiben und eine sozialverträgliche Mobilität
etablieren. Zudem ist bei einer Verschlechterung des Angebotes (Hauptkritikpunkt schon
jetzt: zu wenige Räder verfügbar) auch eine Minderung der Akzeptanz abzusehen, was zu
weiteren Einnahmeeinbußen und höherer Unwirtschaftlichkeit führen wird.
Zu 1: Die Gebührenerhebung der bislang kostenfreien ersten halben Stunde auf 1,00€ ist
durch die Kielregion bestätigt. Unklar ist noch der Mittelrückfluss an die Kommunen
aus der Erhöhung. Aktuell werden 87% der rund 26.000 Fahrten pro Jahr kostenfrei
durchgeführt, die zukünftig mit 1,00€ abgerechnet werden.
Zudem erhöht sich laut Erfahrungsberichten bei sofortiger Gebührenerhebung die
durchschnittliche Fahrtendauer (hin zu höheren Abrechnungsbeträgen). Ein
Nachfragerückgang aufgrund der sofortigen Kosten wird moderat ausfallen. Zwischen
den Jahren 2023 und 2024 gab es zudem durch die Steigerung der Bekanntheit und
das erweiterte Angebot (Smile24) eine Steigerung der Fahrten um ca. 28%; es
können demnach bei vollumfänglichem Angebot Einnahmesteigerungen von ca.
29.000€ erwartet werden.
Sollte die KielRegion bspw. 50% an die Stadt Eckernförde weitergeben, wären ca.
14.500€ pro Jahr der Differenzkosten gedeckt.
Zu 2: Die Ende 2024 beschlossenen Mittel zur Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen
i.H.v. 100.000€ stehen im Haushalt zur Verfügung. Bislang sind keine/ kaum
(Markierung Lornsentunnel?) Mittel abgerufen worden – auch, weil das
Radverkehrskonzept bislang nicht beschlossen ist. Nach Beschluss im Herbst werden
voraussichtlich nur noch wenige Maßnahmen im Haushaltsjahr 2025 geplant und
umgesetzt werden.
Die Sprottenflotte ist ein breit in der Bevölkerung wertgeschätztes Angebot v.a. für
jüngere Menschen. Insofern ist folgerichtig, eine solche etablierte
Radverkehrsmaßnahme zu dessen vollumfänglicher Fortführung aus diesen Mitteln
i.H.v. ca. 30.000€ (Differenz zu Pkt.1) zu bezuschussen.
für die Fraktion: Stefanie Schulte, Sören Vollert
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Markterkundungsverfahren gemäß § 28 VgV für den Ratskeller Eckernförde durchzuführen, mit dem Ziel:
- geeignete Nutzungskonzepte potenzieller Betreiber zu ermitteln,
- Impulse für die Auswahl oder Anpassung einer der bestehenden vier Sanierungsvarianten zu erhalten und
- eine bessere Entscheidungsgrundlage für die künftige Entwicklung und Ausschreibung des Projekts zu schaffen.
Begründung
Die Stadt Eckernförde plant die Sanierung und künftige Nutzung des Ratskellers. In diesem Zusammenhang wurden im Rahmen eines Gutachtens vier unterschiedliche Sanierungsund Nutzungskonzepte erarbeitet (vgl. Beschlussvorlage VL-31/2025 sowie Präsentation Ratskeller)
Um eine fundierte Entscheidung über eine dieser Varianten – ggf. mit Modifikationen – treffen zu können, soll vorab ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden. Ziel ist es, die Marktverfügbarkeit und das Interesse potenzieller Betreiber zu ermitteln und konkrete Betriebskonzepte einzuholen. Auf diese Weise kann geprüft werden, welche Nutzungsformen realisierbar sind und welche Anforderungen Betreiber an die bauliche Ausgestaltung stellen würden.
Das Verfahren dient ausschließlich der Vorbereitung einer wirtschaftlich und funktional tragfähigen Entscheidung im Sinne der Stadtentwicklung. Ziel soll es sein, den Leerstand des Ratskellers zu beenden und eine Nutzung zu schaffen, die marktgerecht ist, nachgefragt wird und finanzierbar ist.
Für die Fraktionen (gemeinsamer Antrag, grüne Initiative)
Torben Küßner, SPD-Fraktion
Sören Vollert, Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie eine angestrebte Tarifbindung in allen Gesellschaften, an denen die Stadt Eckernförde mehrheitlich beteiligt ist, praktikabel und effektiv umgesetzt werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten und Voraussetzungen zu untersuchen, um in relevanten Vertragsverhältnissen (z.B. externe Dienstleister, Bauleistungen…) eine bevorzugte Tarifbindung bzw. -gleichstellung zu etablieren. Im Speziellen soll auch geprüft werden, ob dies dadurch erreicht werden kann, dass lokale Unternehmen sich in das Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen eintragen lassen („PQ-Zertifizierungen“).
Begründung
Ziel dieses Prüfantrags ist, Klarheit über die Umsetzungsmöglichkeiten einer angestrebten Tarifbindung und Tariftreue zu schaffen und potenzielle Herausforderungen, z.B. im Vergaberecht aufzuzeigen. Es sollen auch ggf. bereits erreichte Ziele einer Tarifbindung im städtischen Einflusskontext dargestellt werden. Es wird darauf abgezielt, gute Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung und umfassende Mitbestimmung für die Beschäftigten der Stadt Eckernförde, in den städtischen Mehrheitsbeteiligungen und auch bei Vertragspartnern zu gewährleisten bzw. zu etablieren. Dabei ist auch zu prüfen, ob der TVÖD in allen Bereichen die optimale Lösung darstellt, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen der Fachkräftesicherung, oder ob andere Tarifverträge die Bedürfnisse der Unternehmen besser abbilden. Es ist sicherzustellen, dass insbesondere kleine inhabergeführte lokale Betriebe durch eine starre Festlegung auf Tarifbindung gegenüber großen Unternehmen strukturell nicht benachteiligt werden. Es ist daher auch nach einfachen Wegen zu suchen, wie derartige Betriebe weiterhin Berücksichtigung finden können.
Dazu sind ggf. folgende Schritte notwendig:
- Prüfung bisheriger Beschlüsse und Maflnahmen zur Tarifbindung, Tariftreue und Mitbestimmung, Bewertung derer Wirksamkeit sowie Umsetzungsstand
- Abstimmung mit relevanten Akteuren, einschließllich der Gesellschaften, Geschäftsführungen und gegebenenfalls Betriebsräten; Prüfung der Realisierbarkeit einer angestrebten Tarifbindung gemeinsam mit den jeweiligen Aufsichtsräten durch die Geschäftsführungen, Evaluation von Mehrwert und möglichen Auswirkungen
- Prüfung von Vertragsverhältnissen gegenüber externen Dienstleistern und Auftragnehmern (z.B. Bauleistungen), Aufzeigen von Möglichkeiten und Herausforderungen im Abgleich mit dem jeweiligen Vergaberecht, Erarbeitung eines Vertragsentwurfes mit entsprechender Zielsetzung der Tarifbindung
- Vorlage der Ergebnisse zur weiteren Beratung im HaWiFA
Für die Fraktionen (gemeinsamer Antrag, grüne Initiative)
Stefanie Schulte, Sören Vollert, Matthias Schumacher; B90/ Die Grünen
Torben Küßner, Raju Sharma; SPD-Fraktion
Änderungsantrag zu TOP 8 – Erste Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Eckernförde über die Einwohnerbeteiligung
Beschlussvorschlag
§10 (3) „Abweichungen oder Änderungen der Beteiligung vom Beteiligungskonzept bedürfen der erneuten Beschlussfassung durch den Hauptausschuss.“
Der Absatz (3) wird ersatzlos gestrichen.
Begründung
Durchgeführte Beteiligungsverfahren zeigen, dass Änderungen durch den Absatz (3) §10 unnötig kompliziert werden können. Z.B. kann ein zusätzlicher Workshop im laufenden Verfahren zu einer notwendigen erneuten Beschlussfassung des Hauptausschusses führen, je nachdem ob die ursprüngliche Formulierung des Beschlusses diese Ergänzung zulässt. Dadurch entsteht ein zeitlicher Aufwand, der die Flexibilität und Qualität der Einwohnerbeteiligung möglicherweise einschränkt.
Sören Vollert, Matthias Schumacher, Bündnis90/Die Grünen
Prüfantrag für die Sitzung des HaWiFi-Ausschusses am 22.05.2025 (angenommen)
Neuordnung der Verkehrsführung in der Innenstadt, Schaffung von
Verkehrsberuhigung und Anpassung der Bewirtschaftung der Parkflächen in der
Innenstadt
Siehe Bauausschuss
Haushaltsantrag vom 06.12.2024 – Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen
gemeinsamer Antrag mit der SPD-Fraktion (angenommen)
„Der Bauausschuss und der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss mögen beschließen:
Für die Umsetzung von Kurzfrist-Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, insbesondere abgeleitet aus dem 2025 zu beschließenden Radverkehrskonzept, werden 100.000 Euro im Haushalt 2025 bereitgestellt.“
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Haushaltsantrag vom 06.12.2024 – Beschaffung verkehrsberuhigender Gegenstände und
Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen
gemeinsamer Antrag mit der SPD-Fraktion (angenommen)
„Der Bauausschuss und der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss mögen beschließen:
Für die Beschaffung verkehrsberuhigender Gegenstände im Straßenraum, insbesondere mobile Pflanzkübel, und die Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen werden 50.000 Euro im Haushalt 2025 bereitgestellt.“
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Prüfantrag vom 29.10.2024 zur Einführung einer Übernachtungssteuer für Eckernförde
gemeinsamer Antrag mit der SPD-Fraktion, SSW-Fraktion und FDP-Ratsgruppe (angenommen)
„Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss möge beschließen:
Die mindestens aufkommensneutrale Ersetzung der bisherigen Kurabgabe sowie Tourismusabgabe durch eine neu einzuführende Übernachtungssteuer zum 01.01.2026 soll geprüft und bewertet werden.
Die Bürgermeisterin wird gebeten, einen Vorschlag für eine Ersetzung der bisherigen Kurabgabe sowie Tourismusabgabe durch eine neu einzuführende Übernachtungssteuer vorzulegen. Der Vorschlag soll Alternativen für einen absoluten Betrag (z.B. x € je Übernachtung) bzw. Prozentsatz (z.B. y % je Übernachtungsleistung) enthalten und aufzeigen, mit welchen Prozentsätzen bzw. absoluten Beträgen welche (Mehr-)Erträge generiert werden können.“
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Prüfantrag vom 26.09.2024 zur Anpassung von Steuersätzen
gemeinsamer Antrag mit SPD, CDU, SSW und FDP-Ratsgruppe (angenommen)
für Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer, Gewerbesteuer
„Der Haupt- Wirtschafts- und Finanzausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Steuersätze andere Städte im Land bei den
aufgeführten Steuerarten erheben, welche Empfehlungen es vom Innenministerium gibt und welche
Anpassung für das Haushaltsjahr 2025 zulässig sind.“
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Antrag vom 26.09.2024 zur Festlegung des Hebesatzes für die Grundsteuer ab 2025
gemeinsamer Antrag mit SPD, CDU, SSW und FDP-Ratsgruppe (angenommen)
„1. Der Haupt-, Wirtschaft- und Finanzausschuss empfiehlt der Ratsversammlung den Hebesatz der Grundsteuer A und B für das Jahr 2025 auf den von der Landesregierung im Transparenzregister angegebenen Wert für die Aufkommensneutralität festzulegen.
2. Die Verwaltung wird gebeten für die Jahre 2026 und folgende die Auswirkungen verschiedener Erhöhungen der Hebesätze auf das Steueraufkommen und die Belastung der Steuerpflichtigen zu prüfen.
3. Die Verwaltung wird gebeten für die Jahre ab 2026 die Auswirkungen eines dynamischen Steuersatzes der Grundsteuer zu prüfen. Eine Dynamisierung sollte sich im Rahmen der jeweiligen Inflation bewegen“
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Antrag vom xx.04.2024 zur Übernahme der Beschlüsse der Jugend-Ratsversammlung 2024
gemeinsamer Antrag mit der SPD-Fraktion und SSW-Fraktion (angenommen)
„Die Ratsversammlung möge beschließen:
Die Ratsversammlung dankt allen Beteiligten des Planspiels ‚Jugend im Rat‘ im März 2024 und übernimmt die dabei von den Jugendlichen gefassten Beschlüsse. Die Bürgermeisterin wird gebeten, der Ratsversammlung bis zum 30. September 2024 über den Sachstand zu berichten.“
11.12.2023 – Befristete Erhöhung der Kurabgabe für den Neuaufbau nach der Sturmflut 2023
Antrag HaWiFi Erhöhung der Kurabgabe nach der Sturmflut (angenommen)
09.11.2023 – Bürgerhaushalt für Eckernförde
Antrag HaWiFi Bürgerhaushalt (angenommen)
09.11.2023 – Neufassung der Kursatzung der Stadt Eckernförde
Antrag HaWiFi Neufassung der Kursatzung (angenommen)
11.09.2023 – Schulzentrum Süd
Antrag HaWiF Schulzentrum Süd (angenommen)
11.09.2023 – Anpassung der Kursatzung der Stadt Eckernförde
Antrag HaWiF Erweiterung Kursatzung
24.03.2022 – Parkgebühren Parkplatz „Grüner Weg“ und „Schulweg/Bahnhof“
Antrag FA Parkgebühren Parkplatz Grüner Weg Schulweg Bahnhof
25.11.2021 – Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung: Interfraktionelle Arbeitskreise
Antrag HA Änderung Geschäftsordnung RV Interfraktionelle Arbeitsgruppen (angenommen)
05.03.2021 – Prüfantrag Konzept zur Attraktivitätssteigerung und zur Belebung des Einzelhandels in der Innenstadt
Pruefantrag WiFi Förderung Handel und Gewerbe in der Innenstadt
22.10.2020 – Prüfantrag zur Erstellung eines Mobilfunk-Vorsorgekonzeptes
Prüfantrag HA Erstellung eines Mobilfunk-Vorsorgekonzeptes (5G)
Beantwortung Prüfantrag Mobilfunk-Vorsorgekonzept vom 04.12.2020
21.11.2019 – Erhöhung der Förderung des Green Screen Naturfilmfestivals
Antrag WiFi Zuschuss Green Screen (angenommen)
24.10.2019 – Städtebauliches Entwicklungsprojekt „Binnenhafen-Nooröffnung“
Antrag HA Binnenhafen-Nooröffnung (angenommen)
18.09.2019 – Fortschreibung der Prioritätenliste im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
Antrag FA Fortschreibung Prioritaetenliste
18.09.2019 – Schienenersatzverkehr auch für Radfahrer*Innen
Antrag FA Schienenersatzverkehr für RadfahrerInnen
18.03.2019 – Prüfantrag zur Feststellung außerplanmäßiger Kosten bei Verlegung des Skaterparks
Antrag FA Kosten Verlegung Skaterpark (abgelehnt)
18.03.2019 – Entsorgung von Sondermüll in Kleingärten
Antrag FA Entsorgung von Sondermüll Kleingärten