2025
Prüfantrag für die Sitzung des Umweltausschusses am 26.03.2025
Lärmschutz Teilstrecken B76 / B 203
Die Verwaltung wird gebeten mit den zuständigen Stellen die Umsetzbarkeit der folgenden Vorschläge
zu prüfen:
- Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h auf der B 203 zwischen den Anschlüssen Ostlandstraße und Riesebyer Straße.
- Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h auf der B 76 / B 203 zwischen den Anschlüssen Noorstraße und Abzweig B 203.
- B 76 Lornsenplatz südliche Richtung:
- Einführung eines ganztätigen Tempolimits
- Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigern
- Ausweitung der Tempo 30 Höchstgeschwindigkeit auf größere zusammen hängende
Abschnitte
Begründung
Im Umweltausschuss wurde die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung am 27.01.2025 beraten. Die intensive Diskussion im Ausschuss über einige Punkte der Eingaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zeigte, dass eine weitere Absenkung des Lärms aus Sicht vieler Anwohner der oben genannten Straßen wünschenswert ist. Offensichtlich können Beschleunigungsvorgänge durch den Wechsel von Höchstgeschwindigkeiten nur unzureichend gutachterlich einfließen. Auch Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten fließen lediglich „normiert“ in die Bewertung ein. Somit wird eine Prüfung im Nachgang zur geführten Diskussion für zielführend erachtet.
Für die Fraktion, Sören Vollert und Kai Rossen
Antrag vom 17.09.2024 – Erweiterung des Blockheizkraftwerkes des Klärwerkes
eigener Antrag (angenommen)
„Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten für die Erweiterung des Blockheizkraftwerkes des Klärwerkes Am Ort 9 zu ermitteln. Neben den Kosten ist die Einsparung der CO2-Emissionen zu bestimmen.
Die dafür erforderlichen Planungskosten sind im Haushalt 2025 einzustellen.“
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Antrag vom 28.05.2024 zur Begrenzung der Bodenversiegelung im Stadtgebiet
eigener Antrag (angenommen)
„Die Bodenversiegelung auf Flächen im Einflussbereich der Stadt Eckernförde ist möglichst gering zu halten. Die Abwägung erfolgt innerhalb der Verwaltung. Dabei sollen folgende Grundsätze gelten:
1. Vermeiden: Das Vermeidungsprinzip steht an erster Stelle. Es ist zu prüfen, ob eine Versiegelung
vermieden werden kann.
2. Vermindern: Wenn Boden versiegelt wird, dann muss dies möglichst flächeneffizient erfolgen, damit
ein hoher Anteil nicht versiegelter Fläche verbleiben kann. Zudem ist zu prüfen, ob große nicht vermeidbare Versiegelungen unterbrochen werden können (z.B. durch Fugen oder Grünflächen).
3. Ausgleichen: Unvermeidbare Versiegelungen werden nach Möglichkeit an anderer Stelle durch
Entsiegelung ausgeglichen.
Neben der Minimierung der Bodenversiegelung ist die erfolgreiche Umsetzung des beschlossenen Pflegekonzeptes für die Grünflächen der Stadt Eckernförde vom 30.05.2012 weiter umzusetzen.“
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Antrag vom 06.02.2024 für Pflegepatenschaften für kleine öffentliche Grünflächen
gemeinsamer Antrag mit der FDP-Ratsgruppe (angenommen)
„Die Verwaltung wird beauftragt ein Umsetzungskonzept für Pflegepatenschaften Eckernförder Bürger und Bürgerinnen für kleine öffentliche Grünflächen, Baumscheiben und Teilbereiche öffentlicher Grünanlagen aufzustellen.“
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Antrag vom 06.02.2024 zur Ergänzung des Beteiligungskonzeptes Masterplan Verkehrskonzept
eigener Antrag (angenommen)
„Das Beteiligungskonzept zum „Masterplan Verkehrskonzept“ und dem „Baustein Radverkehrskonzept“ der Stadt Eckernförde wurde im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 09.11.2023 beschlossen. Wir bitten folgenden Antrag als Ergänzung zum Beteiligungskonzept zur Abstimmung zu bringen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt vor der geplanten Vorstellung des Masterplanes Verkehr und des Radverkehrskonzeptes einen Workshop durchzuführen. Dazu erarbeitet das Fachbüro Varianten, um eine Diskussion über konkrete Lösungsansätze in den verschiedenen Stadtteilen zu ermöglichen. Beteiligt sind das Fachbüro, die Verwaltung, Vertreter der Fraktionen, Beirat für Menschen mit Behinderung, Seniorenbeirat und Eckernförder Touristik und Marketing GmbH. Weitere Interessengruppen sollen hinzu gezogen werden.
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07.12.2022 – Erhalt der Faschinen am Eckernförder Südstrand
Antrag UA Erhalt der Faschinen (angenommen)
08.06.2022 – Stelle eines Klimaschutzmanagers
Antrag UA Klimaschutzmanagement (angenommen)
13.09.2021 – Prüfantrag E-Mobilität städtischer Fahrzeuge
Pruefantrag UA E-Mobilitaet
13.09.2021 – Kennzahlen Pro-Kopf-Ausgaben gegliedert nach Verkehrsmittelgruppen
Antrag UA Kosten pro Verkehrsmittel
13.09.2021 – Weiterentwicklung der naturnahen Gestaltung (Renaturierung) des Lachsenbaches
Antrag UA Renaturierung Lachsenbaches
13.09.2021 – Landschaftsschutzgebiet Lachsenbachtal
Antrag UA LSG Lachsenbachtal
24.02.2021 – Neuausrichtung AG Klimaschutz
Antrag UA AG Klimaschutz (abgelehnt)
13.01.2021 – Prüfantrag Einführung einer Klimawirkungsprüfung für Beschlussvorlagen
Pruefantrag UA Klimarelevanzpruefung (angenommen)
29.05.2020 – Kreuzfahrtschiffe in der Eckernförder Bucht
Antrag UA Kreuzfahrtschiffe (angenommen)
19.05.2020 – Fünf-Punkte-Plan gegen die Verschmutzung durch Zigarettenstummel
Antrag UA Verschmutzung durch Zigaretten (angenommen)
25.02.2020 – Weitere Fahrradboxen im Bahnhofsareal
Pruefantrag UA Fahrradboxen (angenommen)
25.02.2020 – Prüfaufträge im Rahmen des Radverkehrskonzeptes
Pruefntrag UA zum Radverkehrskonzueptes (angenommen)
02.11.2019 – Positionspapier BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN: Klimaschutz für die Stadt Eckernförde umsetzen
Positionspapier Klimaschutz