Anträge im JKBS

2025


Antrag für die Sitzung des JKBS am 24.02.2025 (angenommen)

Ergänzung der Grundsätze für das Planspiel „Jugend im Rat“

Die Grundsätze für die Vorbereitung und Ausgestaltung des Planspieles „Jugend im Rat“, wurden am 07.11.2019 im Ausschuss für Jugend, Kultur und Bildung beschlossen.

Wir beantragen folgende Hinzufügung zu Punkt 1.2. zu beteiligende weiterführende Schulen:

  • Schule Am Noor
  • Pestalozzi – Schule
  • BBZ Rendsburg-Eckernförde Standort Eckernförde

Begründung

Politische Bildung betrifft alle Schüler. Deshalb sollen Schüler aller weiterführenden Schulen aus Eckernförde an diesem Planspiel beteiligt werden.

Für die Fraktion, Meike Siemsen, Petra Körner


Prüfantrag für die Sitzung des JKBS am 24.02.2025 (angenommen)

Förderung offener Ganztagsangebote für Eckernförder SuS an allen Schulen im Stadtgebiet

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit eine gleichberechtigte Unterstützung aller Schulformen im Ganztagesbereich für teilnehmende und in Eckernförde gemeldete Schülerinnen und Schüler umgesetzt werden kann.

Dabei ist im Besonderen zu untersuchen:

1. Ist es sinnvoll, auch das Ganztagesangebot der Eckernförder Schulen über Klasse 4 (Satzung der festen Grundschulzeiten) hinaus zu bezuschussen bzw. existiert bereits eine Bezuschussung (freiwillige Leistungen) an den weiterführenden Schulen? Um wieviele zusätzliche Schüler handelt es sich in etwa?

2. Gibt es Bedenken der Verwaltung, wenn auch in Eckernförde wohnhafte Kinder an anderen Ersatz- oder zugewiesenen Förderschulen (mit unterschiedlicher Trägerschaft) zur Verbesserung des Angebotes eine gleichartige Bezuschussung erhielten? Welche gleichberechtigten finanziellen Möglichkeiten (unter Berücksichtigung von Unterhaltungskosten, Energie, Gebäudebestand, Personal etc.) für eine Bezuschussung pro Kopf kann es geben und um wieviele Schüler handelt es sich in etwa?

3. Wäre es für die Verwaltung eine Vereinfachung, alle bestehenden und ggf. neuen Regelungen zusammenzuführen?

4. Welche prognostizierten Auswirkungen wird der Rechtsanspruch auf den offenen Ganztag ab Klasse1 ab 2026 auf die finanziellen Zuwendungen seitens der Stadt haben? Welche Unterstützung kommt vom Land?

Begründung

Gemäß §1 Abs.2 der „Satzung der Stadt Eckernförde für die Festen Grundschulzeiten“ hat die Stadt für die Grundschulen in eigener Trägerschaft beschlossen, mit der Einrichtung dieser „dazu beizutragen, dass alleinerziehende Mütter und Väter durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern können. In Partnerschaft lebende Personen sollen die Möglichkeit haben, eine Berufstätigkeit auszuüben. Die Kinder sollen sich auch außerhalb der Unterrichtszeit geborgen und betreut fühlen können. Sie sollen außerdem Gelegenheit haben, im Zusammensein mit anderen Kindern vielfältige soziale Erfahrungen zu machen.“ Mit Stand heute werden pro in Eckernförde gemeldetem Kind in einer Grundschule eigener Trägerschaft 865,07€ für das OGTS-Angebot aufgewendet.

Gemäß beschlossenem Haushaltsantrag im HaWiFi am 12.12.2024 erhält der Schulträger der Jes-Kruse-Skolen (dänische Minderheit) für das laufende Schuljahr eine Bezuschussung des OGTS-Angebotes von 345,30€ pro in Eckernförde gemeldetem Kind.

Für Schulen anderer Trägerschaften erfolgt keine Bezuschussung.

Schulen in freier Trägerschaft (hier: „Freie Waldorfschule“) wirken neben und anstelle staatlicher Schulen bei der Erfüllung der allgemein öffentlichen Bildungsaufgaben eigenverantwortlich mit und haben nach Maßgabe des Art. 7 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes die öffentliche Aufgabe, das Schulwesen des Landes Schleswig-Holstein durch besondere Formen und Inhalte des Unterrichtes und der Erziehung zu bereichern.“ Diese Formulierung entspricht den Feststellungen des BVerfG (E 27, 195f; E 75, 40ff.) bezüglich Aufgabe und bildungspolitischem Stellenwert (siehe Verankerung in den Landesverfassungen verschiedener Bundesländer). Die Schulform unterliegt analog der öffentlichen Ersatzschulen für die Dänische Minderheit (hier: „Jes-Kruse-Skolen“) der „freien Schulwahl“ und der „freien Wahl der pädagogischen Konzepte“ im Rahmen des §24 Schulgesetz.

Förderschulen (hier: „Schule am Noor“) unterliegen für die beschulten Kinder der Zuweisung durch das Schulamt, sodass keine freie Schulwahl besteht und bereits durch abweichende (bzw. in Teilen nicht vorhandene) Angebote im OGTS-Bereich eine Benachteiligung von Eckernförder Kindern besteht.

Dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller in Eckernförde gemeldeten SuS soll im Bezug auf die Bezuschussung von OGTS-Angeboten – und damit dem Satzungsziel §1.2 des Offenen Ganztags für städtische Schulen – Rechnung getragen werden. Die Eltern der in Eckernförde wohnenden SuS sind ebenfalls Bürger der Stadt Eckernförde, deren Steuerzahlungen u.a. für die Finanzierung der in der Jugendhilfe anfallenden Pflichtaufgaben der Stadt verwendet werden.

Für die Fraktion, Stefanie Schulte, Meike Siemsen, Petra Körner


Antrag vom 25.09.2024 für einen Workshop zur Gestaltung der Spielplatzlandschaft

gemeinsamer Antrag mit SPD, CDU und SSW (angenommen)

„Die Verwaltung wir gebeten, einen Workshop zur Gestaltung der Eckernförder
Spielplatzlandschaft durchzuführen. Als Termin wird das Frühjahr 2025 vorgeschlagen.
Dabei sollen insbesondere die Kinder und Jugendlichen selbst zu Wort kommen.
Außerdem sind als Vertreter der entsprechenden Interessengruppen hinzuzuziehen: Eltern,
der Arbeitskreis Jugend, der Beirat für Menschen mit Behinderungen, die Spielplatzpaten
sowie die Gleichstellungsbeauftragte. Außerdem sollen die Schulen, die KiTas und die
ETMG eingeladen werden sich zu beteiligten.“

04.03.2021Sachstandsbericht Sportentwicklungsplanung 2021
Sachstandsbericht Sportentwicklungsplanung


Zurück zur Seite Grüne Anträge