2025
Prüfantrag für die Sitzung des Bauausschusses am 19.05.2025 (angenommen)
Neuordnung der Verkehrsführung in der Innenstadt, Schaffung von
Verkehrsberuhigung und Anpassung der Bewirtschaftung der Parkflächen in der
Innenstadt
Präambel
Die Erarbeitung eines neuen Verkehrskonzeptes wurde durch den Bauausschuss im März
2021 beschlossen. Als Ziele wurden u.a. formuliert: der motorisierte Verkehr in der
Innenstadt und der störende Durchgangsverkehr in einigen Wohngebieten werden durch
geeignete Maßnahmen minimiert.
Mit einer Beschlussfassung des Verkehrskonzeptes wird im Laufe des Jahres gerechnet.
Erste Entwürfe liegen vor. Im Haushalt 2025 wurden prophylaktisch Mittel für die Umsetzung
aus dem Konzept sowie zur Verkehrsberuhigung bereitgestellt.
Wegen des in den vergangenen Jahren gestiegenen Handlungsdrucks sollen die hier
vorgeschlagenen Maßnahmen umgehend geprüft und umgesetzt werden. Die Verwaltung
wird gebeten, falls erforderlich, dem Bauausschuss ergänzend einen Plan zur Priorisierung
dieses ersten Maßnahme-Paketes zu unterbreiten.
Nach Prüfung durch die Verwaltung soll ein Dialog mit Anwohnerinnen und Anwohner sowie
den Gewerbetreibenden über die vorgesehenen Maßnahmen geführt werden.
Über allem stehen die Ziele:
- Erreichbarkeit gewährleisten
- effektive Verkehrslenkung
- unnötige Verkehre vermeiden
- Verkehrssicherheit erhöhen
- lokale Wirtschaft stärken
- Aufenthaltsqualität steigern.
Kernpunkte der Neuordnung ist die Schaffung einer durchgehenden Fußgängerzone von der
Kieler Straße über die Frau-Clara-Straße bis zum Hafen. Die Gebiete westseits und ostseits
dieser Linie sind jeweils separat zu erschließen. Eine Vermischung der Verkehre dieser
Gebiete ist nicht vorgesehen.
Die konkrete Umsetzung aller Maßnahmen kann erst nach Abschluss der Bauarbeiten im
Jungfernstieg erfolgen. Ihre Wirksamkeit ist nach zwei vollständigen Saisondurchläufen zu
evaluieren. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen sollen dann zeitnah realisiert werden.
Maßnahmenpaket
vorbereitet und zunächst provisorisch (d.h. ohne größere Bauarbeiten) umgesetzt:
A Verkehrsführung:
- Langebrückstraße/Jungfernstieg/Schiffbrücke: Verbot der Durchfahrt für den
Motorisierten Individualverkehr (MIV), Anlieger- und Lieferverkehr und Radfahrer frei. - Jungfernstieg/Schiffbrücke: Ausweisung Jungfernstieg ab Einmündung Stadthalle als
Sackgasse und deutlichem Hinweis „keine öffentlichen Parkplätze“.
Schaffung einer Wende-Möglichkeit (Minikreisel/Wendehammer) am Ende des
Jungfernstiegs. Die Schiffbrücke wird im weiteren Verlauf als Sackgasse eingerichtet
mit der Einschränkung „Anlieger frei“ mit Wende-Möglichkeit in Höhe Restaurant
„Fischhuus“. Die Einfahrt in die Frau-Clara-Str. wird gesperrt. - Die Frau-Clara-Str. wird in Verlängerung der Kieler Straße Teil der Fußgängerzone,
für Anlieger und Lieferverkehr frei. Der Kreuzungsbereich Kieler Straße/Frau-Clara-
Str. ist besonders kenntlich zu machen. Am Ende der Frau-Clara-Str. ist eine
Wendemöglichkeit einzurichten. - Der Bereich Langebrückstraße 16-2 erfolgt im Zwei-Richtungs-Verkehr für
Lieferverkehr und Anlieger. Auf Höhe der Langebrückstraße 2 ist die Schaffung einer
Wendemöglichkeit mit der Bedingung, den fußläufigen Querungslauf von Kieler
Straße und Frau-Clara-Straße nicht zu behindern, einzurichten. - Die Ottestraße wird mit VZ.267 (Verbot der Einfahrt) und Radfahrer frei für
Durchfahrten gesperrt. Gudewerdtstr. und Rosengang werden vom Schnittersgang
kommend bis Ottestr. als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Einfahrt vom Rosengang
in den westlichen Teil der Ottestr. wird mit VZ.267 gesperrt, Anwohner zum be- und
entladen frei. Im westlichen Teil der Ottestr. werden an geeigneter Stelle
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder angeboten. - Die Verkehrsführung Langebrückstraße von der Reeperbahn kommend soll optisch
optimiert werden und eine intuitive Lenkung in Richtung Binnenhafen (insbes. zu den
dortigen Parkplätzen) vorsehen (z.B. zusätzliche kurvenförmige Markierungsführung). - Verengung der Einfahrt in den östlichen Teil Langebrückstraße z.B. mit Pflanzkübeln,
Beschränkung des durchfahrtsberechtigten Lieferverkehrs in die Langebrückstraße
auf grundsätzlich 3,5t. Darüberhinausgehender Lieferverkehr soll in der Regel die
extra ausgewiesenen Lieferparkplätze am Beginn der Langebrückstraße nutzen.
Es ist ergänzend zu prüfen wie eine ganzheitlich sinnvolle Ordnung des Lieferkehrs in
diesem Bereich erfolgen kann. - Gerichtsstraße: Verbot der Durchfahrt für den Motorisierten Individualverkehr mit
Ausnahme des Anlieger-Verkehrs ab Einmündung Gerichtsstraße in die Kieler Straße
Süd. Ableitung des Verkehrs über die Kieler Str. Süd/Am Exer.
B Parkplätze und Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt:
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im vorderen Hafenbereich (neben den
Ladesäulen) und auf der bisherigen Rechtsabbiegerspur Langebrückstr./Reeperbahn
weitere Parkplätze eingerichtet werden können. - Im Bereich der Langebrückstraße 16-18, auf Höhe des Ochsenkopfes sind
Kurzzeitparkplätze mit einer Höchstparkdauer von 15 Minuten einzurichten. - Im Bereich der Langebrückstraße 17, auf Höhe der ehem. Wäscherei, sind zwei
Parkplätze für den Lieferverkehr zum Be-/Entladen einzurichten. - Zur Entspannung der Parkplatzsituation – bei gleichzeitig vorgesehener
Lenkungswirkung zu den Großparkplätzen in der Innenstadt – ist zu prüfen, ob das
Anwohnerparken dahingehend modifiziert werden kann, dass tagsüber ungenutzte
Parkplätze als Parkplätze für Anlieger genutzt werden können. Die Höchstparkdauer
ist auf 60 Minuten zu begrenzen. Die freizugebenden Parkplätze sollen sich auf Kieler
Str. und Langebrückstraße fokussieren. Anlieger-Parksuchverkehr in Altstadtstraßen
wie bspw. Gudewerdtstraße oder Kattsund soll nicht erfolgen. Derartige Straßen
sollen auch weiterhin ausschließlich Anwohnern vorbehalten sein.
In der Prüfung soll auch Bezug genommen werden auf die erwartete Wirkung des
auslösenden Verkehrsflusses und die zu erwartenden Erträge durch eine
entsprechende Bewirtschaftung. - Es ist zu prüfen, an welchen Stellen in der Innenstadt eine Anwohnerparkausweisung
zusätzlich sinnvoll erscheint, um Parkverlagerungsverkehr in Anwohnerstraßen zu
unterbinden. Exemplarisch ist der Pferdemarkt mit angrenzenden Straßen zu
untersuchen, um auch in diesen Bereichen eine Verlagerung des Parksuchverkehrs
hin zu den Großparkplätzen (in diesem Fall Parkhaus Noorstraße) zu erreichen. - Die Verwaltung wird gebeten einen Vorschlag zur Gebührenneuordnung der
Parkraumbewirtschaftung vorzulegen. Es soll der Grundsatz der ganzjährigen
Bewirtschaftung gelten. Es soll eine Lenkungswirkung zu den Großparkplätzen
erreicht werden, die sich in der Höchstparkdauer und der Preisgestaltung der
Parkplätze in Abhängigkeit der Lage des Parkplatzes niederschlägt. Die Ausweitung
der gebührenpflichtigen Zeit ist zu untersuchen und zu bewerten. Es ist eine übliche
Preisgestaltung anzusetzen (z.B. Husum). - Für den Parkplatz Grüner Weg ist zu untersuchen, inwieweit ein Teil des Parkplatzes
Grüner Weg für Mitarbeiter von Eckernförder Innenstadtbetrieben vorgehalten
werden kann. Es soll im Konkreten die Variante geprüft werden, die
Geschäftsinhabern die Möglichkeit eröffnet, ein Monatsticket für ihre Angestellten zu
erwerben. Es ist ein Vorschlag für die Bepreisung zu unterbreiten. Die mit der
Einführung einer solchen Maßnahme einhergehenden Verwaltungsaufwände sind zu
bemessen und ins Verhältnis des zu erwartenden (nicht nur monetären) Ertrags zu
setzen.
C Verkehrsberuhigungsmaßnahmen:
- Es sind Maßnahmen zur wirksamen Geschwindigkeitsreduktion bzw. Einhaltung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge in den Straßen der Innenstadt zu
prüfen. Insbesondere zu prüfen sind Verschwenkungen des Verkehrs durch
wechselseitig platzierte Pflanzkübel sowie die Aufbringung von Bodenschwellen ohne
jedoch die Barrierefreiheit zu verschlechtern. - Die hoch frequentierten Fußquerungsverkehre in der Langebrückstraße insbes. im
Bereich St.-Nicolai-Str. und Gartenstr. zum Ochsenkopf sind besonders kenntlich zu
machen und eine sichere Querung zu verdeutlichen. Die Herbeiführung einer
Vorrangstellung für Fußquerungsverkehre ist zu prüfen und deren Möglichkeiten
vorzustellen.
Begründung
Im vorliegenden Antrag wird eine umfangreiche Überarbeitung der Situation im Kernbereich
Innenstadt– Altstadt vorgeschlagen. Der Beschluss „Verkehrsberuhigung Innenstadt“ des
Bauausschusses vom März 2020 hat nicht die gewünschten Erfolge gebracht. Eine
zukunftsorientierte Gestaltung der Verkehrssituation in diesem für die Stadt zentralen
Bereich muss daher unbeschadet aller anderen Vorhaben zügig in Angriff genommen und
umgesetzt werden. Das vorrangige Ziel bleibt, Parksuchverkehre in der Innenstadt zu
unterbinden und potentielle Flächen für die weitere Stadtentwicklung zu schaffen.
Wir wollen:
- Erreichbarkeit gewährleisten
- effektive Verkehrslenkung
- unnötige Verkehre vermeiden
- Verkehrssicherheit erhöhen
- lokale Wirtschaft stärken
- Aufenthaltsqualität steigern.
Das vorgelegte Konzept soll keine Eintagsfliege sein, sondern später ergänzt werden um
langfristig zu erarbeitende Maßnahmen wie effektive Shuttle-Lösungen, Buchungssysteme
für Parkplätze, digitale Verkehrslenkungssysteme.
Gemeinsamer Prüfantrag, für die Fraktionen
Torben Küßner, SPD
Rainer Bosse, SSW
Stefanie Schulte, Sören Vollert, Bündnis90/Die Grünen
Prüfantrag vom 13.11.2024 für eine Wegeverbindung Gewerbegebiete Finkenweg – Rosseer Weg
eigener Antrag (angenommen)
„Wir bitten folgenden Prüfantrag zur Abstimmung zu bringen:
Die Verwaltung wird gebeten, die unten skizzierte oder eine alternative Wegeverbindung zwischen den
Gewerbegebieten „Finkenweg“ und „Rosseer Weg“ (Wendehammer Goldammerweg) auf Machbarkeit zu
prüfen. Dabei soll vorrangig eine Fuß- und Radverbindung unter Einbeziehung der bereits bestehenden
Wegabschnitte untersucht werden. Zusätzlich wird geprüft, ob der Bedarf für eine beschrankte
„Notfallausfahrt“ für Einsatzkräfte besteht und umgesetzt werden kann.“
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Antrag vom 23.09.2024 zur Müll- und Parksituation auf dem Kirchplatz
gemeinsamer Antrag mit der CDU-Fraktion (angenommen)
„Die Verwaltung der Stadt Eckernförde wird aufgefordert, mit der Kirchengemeinde St.-Nicolai und den
Grundstückseigentümern der St.-Nicolai-Straße und Kirchplatz eine Lösung für die Müllplatzsituation
nördlich der Nicolaikirche zu erarbeiten. Außerdem sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie das
„wilde Parken“ auf dem Kirchplatz verhindert werden kann“
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Antrag vom 19.06.2024 zum Beteiligungs- und Workshopverfahren Nachnutzung Schulzentrum Süd
gemeinsamer Antrag mit SPD, CDU, SSW und FDP (angenommen)
„Für die durch das Neubauprojekt Schulzentrum Süd freizuziehenden Gebäudeteile des dann ehemaligen Schulzentrums Süd sowie die umliegende und nicht dem Schulbauprojekt zugeordnete Bodenfläche wird ein Workshopbasiertes Verfahren beschlossen, um über die inhaltliche Nachnutzung fundiert entscheiden zu können.
Als Auftakt ist eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung in der Stadthalle durchzuführen, auf der Impulse von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden sowie Interessengruppen eingebracht werden können. Das anschließende Workshopverfahren zielt darauf ab, faktenbasiert eine Entscheidung über die Nachnutzungsart, -umfang und -verteilung treffen zu können. Feste Teilnehmer des Workshopverfahrens sind Vertreter aller Fraktionen, der Verwaltung und der Beiräte. Anlassbezogen einzubeziehen sind weitere Interessenvertreter. Die Moderation soll durch die arge sh erfolgen.
Zum Ende des Jahres 2024 soll eine Empfehlung aus dem Workshopverfahren hervorgehen“
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Antag vom 19.06.2024 : Grundsatzbeschluss Barrierefreiheit Stadthallenkomplex
gemeinsamer Antrag mit SPD, CDU, SSW und FDP (angenommen)
„Die Barrierefreiheit des Stadthallenkomplexes wird in Anlehnung an das im September 2023 vorgelegte „Konzept zur Sicherung der Barrierefreiheit der Stadthalle“ gemäß der vorgestellten Empfehlung des Beirats für Menschen mit Behinderung hergestellt. Die Verwaltung wird gebeten die weitere Maßnahmenplanung und -Umsetzung an die Förderperioden anzulegen und entsprechende Fördermittel einzuwerben. Die Umsetzung kann in Teilpakete unterteilt und längstens auf fünf Jahre gestreckt werden,
um die finanziellen Belastungen auf mehrere Haushaltsjahre zu verteilen. Die Planung und Beauftragung des Außenaufzugs an der Nordseite ist als erste Maßnahme vorzusehen.
13.09.2023 – Quotenmodell für preisgünstigen Wohnungsbau
Antrag BA Sozialquote Wohnen
31.01.2023 – Quotenmodell für preisgünstigen Wohnungsbau
Antrag BA Sozialquote Wohnen (verschoben)
16.06.2022 – Fortschreibung des „Eckernförder Energiestandards“
Antrag BA Fortschreibung Energiestandard Eckernfoerde (angenommen)
16.06.2022 – Anschluss Fahrradweg Noorstraße / Pferdemarkt Richtung Saxtorfer Weg
Antrag BA Fahrradweganschluss Pferdemarkt (angenommen)
26.10.2021 – Beteiligungsprozess Verkehrsberuhigung Innenstadt
Ergaenzungsantrag BA Beteiligungsprozess Verkehrsberuhigung Innenstadt (angenommen)
08.06.2021 – Bestandsanalyse Quartier Eichborn / Klintbarg / Domstag
Antrag BA Bestandsanalyse Quartier Eichborn,Klintbarg,Domstag
16.03.2021 – Ergänzungsantrag Domsland Süd
Antrag BA Ergänzungsantrag Domsland Süd (angenommen)
16.03.2021 – Fortschreibung des Verkehrskonzeptes
Antrag BA Fortschreibung Verkehrskonzept (angenommen)
08.12.2020 – Stellplatzsatzung Stadt Eckernförde – Inhalte und Zielstellungen
Antrag BA Stellplatzsatzung Stadt Eckernförde (angenommen)
01.09.2020 – Machbarkeitsstudie zur Umsetzung Wohnungsbau Ostlandstraße 100
Antrag BA Mietwohnungsbau Ostlandstrasse (angenommen)
01.09.2020 – Prüfantrag Verkehrsberuhigung Borby (Mühlenberg, Vogelsang)
Antrag BA Verkehrsberuhigung Borby (angenommen)
04.03.2020 – Einführung des „Eckernförder Energiestandards“
Antrag BA Eckernförder Energiestandard (angenommen)
30.01.2020 – Potenzial der Nachverdichtung im Stadtgebiet
Pruefantrag BA Nachverdichtung im Stadtgebiet (angenommen)
14.11.2019 – Parkraumkonzept
Antrag BA Parkraumkonzept (angenommen)
05.11.2019 – Aktualisierung Parkraumkonzept Ergänzungsantrag
Antrag BA Aktualisierung Parkraumkonzept
05.11.2019 – Neubau der Seelustbrücke
Antrag BA Neubau der Seelustbrücke
05.11.2019 – Umbau der Promenade Gaehtjestraße
Antrag BA Umbau Promenade Gaehtjestraße (angenommen)
09.09.2019 – Neubau Verbrauchermarkt und Kino – Zertifizierte Nachhaltigkeit
Antrag BA Kino zertifizierte Nachhaltigkeit
09.09.2019 – Weiteres Vorgehen Innenstadt West – Durchführung von Planungswettbewerben
Antrag BA Bereich westliche Innenstadt
24.06.2019 – Radverkehrsführung Am Mühlenberg
Antrag BA Radverkehrsfuehrung Am Muehlenberg
14.05.2019 – Projekt Bahnhofsareal / Kino – Weiteres Vorgehen
Antrag BA Bahnhofsareal Kino
14.05.2019 – Durchführung von Planungswettbewerben im Einflussbereich der Stadt Eckernförde
Antrag BA Durchführung von Planungswettbewerben
27.04.2019 – Pressemitteilung zur aktuellen Entwicklung des Projektes Bahnhofareals
Pressemitteilung B90 Grüne Bahnhofsareal
29.01.2019 – Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes
Antrag BA Wohnraumversorgungskonzept
29.01.2019 – Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Schleswiger Straße
Antrag BA Fussgängerüberweg Schleswiger Str
04.12.2018 – Vorschaltung einer Prüfung zukünftiger Nutzungsvarianten des bestehenden Skaterparks
Antrag BA Nutzungsvarianten Skaterpark (abgelehnt)
29.10.2018 – Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der Willers-Jessen-Schule
Antrag BA Willers-Jessen-Schule
17.09.2018 – Nachnutzung Willers-Jessen-Schule – Aktualisierung der Kosten
Antrag BA Willers-Jessen-Schule (zurückgezogen)
15.02.2018 – Grünes Positionspapier: Die Stadt für Morgen ist umweltschonend mobil, lärmarm, grün, kompakt und durchmischt. – Wohin soll sich Eckernförde entwickeln?
Die Stadt von Morgen
25.04.2016 – Kino – Grüner Standpunkt zur aktuellen Debatte:
KINO JETZT – Aber am richtigen Standort